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   OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 1 U 18/02   

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https://dejure.org/2003,10620
OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 1 U 18/02 (https://dejure.org/2003,10620)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.2003 - 1 U 18/02 (https://dejure.org/2003,10620)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 1 U 18/02 (https://dejure.org/2003,10620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 34 GG, § 839 BGB, § 9 WpHG, § 18 WpHG, § 38 WpHG
    Amtshaftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Anzeige eines unbegründeten Verdachts verbotenen Insiderhandels gegenüber der Staatsanwaltschaft und dadurch verursachte Durchsuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Amtshaftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Anzeige eines unbegründeten Verdachts verbotenen Insiderhandels gegenüber der Staatsanwaltschaft und dadurch verursachte Durchsuchung)

  • Judicialis

    GG Art. 34; ; BGB § 839; ; WpHG § 9; ; WpHG § 18; ; WpHG § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei Durchsuchung von Privaträmen nach auf falschen Tatsachen beruhenden Hinweis an die Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 1 U 18/02
    Grundsätzlich besteht die Amtspflicht, vor der Mitteilung eines Verdachtes den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (BGH NJW 1989, 99; 1994, 3162; Papier in: Münchener Kommentar, 3. Auflage, BGB § 839 Rnr. 192).

    Der durch die Verletzung dieser Pflicht Geschädigte ist jedenfalls dann "Dritter" im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB, wenn die hoheitliche Maßnahme darauf abzielt, den Adressaten zu einem Eingriff in seine Rechtsstellung zu veranlassen (BGH NJW 1989, 99).

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 1 U 18/02
    Grundsätzlich besteht die Amtspflicht, vor der Mitteilung eines Verdachtes den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unvollständig bleibt (BGH NJW 1989, 99; 1994, 3162; Papier in: Münchener Kommentar, 3. Auflage, BGB § 839 Rnr. 192).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 1 U 18/02
    Ob die Verletzung des Persönlichkeitsrechts "schwerwiegend" ist, hängt insbesondere von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden, sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1, 12; BGH NJW 2000, 2195, 2197).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 1 U 18/02
    Ob die Verletzung des Persönlichkeitsrechts "schwerwiegend" ist, hängt insbesondere von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden, sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1, 12; BGH NJW 2000, 2195, 2197).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Ein zusätzlicher, nicht gerechtfertigter Verdacht mag zwar eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen können (OLG Frankfurt, Urt. v. 26. Mai 2003, 1 U 18/02, www.jurisweb.de Rz. 44 = OLGR 2003, 458).
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