Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 276 BGB, § 9 Abs 3 VerbrKrG
Finanzierter Kauf einer Anlageimmobilie: Allgemeiner Einwendungsdurchgriff bei Einwendungsdurchgriff nach Verbraucherkreditgesetz; Haftung der finanzierenden Bank aus culpa in contrahendo auf Grund eines Wissensvorsprungs - Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 242; VerbrKrG § 9
Einwendungsdurchgriff nach VerbrKrG als abschließende Sonderregelung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; VerbrKrG § 9
Zum Einwendungsdurchgriff nach § 9 III VerbrKrG und dessen abschließende Sonderregelung - Zur sittenwidrigen Übervorteilung eines Käufers (Darlehensvertrag) durch die Bank bei wesentlicher Verschiebung zwischen Kaufpreis und Verkehrswert - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufklärungspflicht: Wann hat die Bank Wissensvorsprung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksamkeit von Darlehnsverträgen wegen nachträglichem Widerruf; Einwendungsdurchgriff nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG (Verbraucherkreditgesetz) bei einem Realkreditvertrag; Aufklärungspflicht und Beratungspflicht der finanzierende Bank bezüglich der Gefahren und Risiken der ...
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 02.05.2002 - 3 O 74/01
- OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 26.03.2008 - 9 U 71/07
Finanzierter Immobilenkauf: Haftung der finanzierenden Bank aus culpa in …
Allein der Umstand, dass eine Bank sowohl den Bauträger als auch den Erwerber finanziert, genügt dazu nicht (Senatsurteil vom 26.5.2004 - 9 U 58/03).