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   OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 21 W 51/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18123
OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 21 W 51/17 (https://dejure.org/2017,18123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.2017 - 21 W 51/17 (https://dejure.org/2017,18123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 21 W 51/17 (https://dejure.org/2017,18123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1970; FamFG § 59; FamFG § 454
    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht antragstellenden Miterben gegen die Ausschließung des Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit eines Ausschließungsbeschlusses durch einen Miterben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1058
  • FGPrax 2017, 239
  • FamRZ 2017, 1597
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2012 - 3 Wx 301/11

    Aufforderung der Nachlassgläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen im Wege des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 21 W 51/17
    Denn auch Miterben sind Nachlassgläubiger im Sinne von § 1970 BGB und daher berechtigt wie zugleich verpflichtet, ihre Forderungen gegen den Nachlass anzumelden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 841, [OLG Düsseldorf 24.01.2012 - I-3 Wx 301/11] zit. nach Juris Rn 26).
  • BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15

    Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 21 W 51/17
    Die angefochtene Entscheidung muss danach ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern, ungünstig beeinflussen oder gefährden, die Ausübung dieses Rechts stören oder dem Beschwerdeführer die mögliche Verbesserung seiner Rechtsstellung vorenthalten oder erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - IV ZB 37/15, Juris Rn 11; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 59 Rn. 9).
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