Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 1 U 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11868
OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 1 U 60/02 (https://dejure.org/2003,11868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2003 - 1 U 60/02 (https://dejure.org/2003,11868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 1 U 60/02 (https://dejure.org/2003,11868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 34 GG, § 254 Abs 2 BGB, § 570 BGB, § 570aF BGB, § 839 Abs 1 S 2 BGB
    Amtshaftung wegen unrichtiger Formulierung einer "Umzugsfibel für Inlandsumzüge der Angehörigen der Bundeswehr": Sorgfaltspflichten des Dienstherrn bei der Erteilung von Rechtsrat hinsichtlich des mietrechtlichen Sonderkündigungsrechts eines versetzten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Dienstherrn für fehlerhaften Umzugsratgeber; Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung; Rechtzeitige Wahrnehmung des mietrechtlichen Sonderkündigungsrechtes wegen Versetzung; Prozesskostendeckung durch Rechtsschutzversicherung als ...

  • Judicialis

    GG Art. 34; ; BGB § 839 I; ; BGB § 570

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1; BGB § 570
    Amtshaftung wegen unrichtiger Formulierung in einem Ratgeber- Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung als "anderweitige Ersatzmöglichkeit" - Überlassung der Einlegung von Rechtsmitteln an den Streitverkündeten im Rahmen der Schadensminderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.07.2007 - 1 U 2042/07
    Leistungen Dritter, die ihrer Natur nach nicht dem Schädiger zu Gute kommen sollen, bleiben im Rahmen von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB außer Betracht ( OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2003, 1 U 60/02 ; Palandt, 66. Auflage, Rdnr. 61 zu § 839 BGB ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht