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   OLG Frankfurt, 26.07.2002 - 3 Ws 778/02   

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https://dejure.org/2002,20853
OLG Frankfurt, 26.07.2002 - 3 Ws 778/02 (https://dejure.org/2002,20853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2002 - 3 Ws 778/02 (https://dejure.org/2002,20853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 3 Ws 778/02 (https://dejure.org/2002,20853)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 85 Abs. 5 § 92 § 93
    Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt in einem Fall, in dem zwei Amtsgerichte die Übernahme der Vollstreckungsleitung ablehnen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 7 Ws 83/23

    Abgabe der Vollstreckung nach § 85 Abs. 5 JGG

    Für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts und Bestimmung des zuständigen Gerichts ist in entsprechender Anwendung von § 14 StPO - wenn die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG abgelehnt wird - das gemeinschaftliche obere Gericht zuständig (Anschluss an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.7.2022 - 3 Ws 778/02).

    Die Zuständigkeit besteht auch, wenn - wie hier - die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG abgelehnt wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.7.2002 - 3 Ws 778/02 = NStZ-RR 2002, 380 - m.w.N.; differenzierend: Ostendorff/Rose JGG, 11. Auflage 2021, § 85 Rn 14).

    Besondere Bedeutung kommt dabei dem Grundsatz der Vollzugsnähe zu (vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 29.3.2006 - 2 ARs 49/06; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.3.2015 - 3 Ws 137/15; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 380).

    So ist unter diesem Aspekt - wie vom Amtsgericht Offenbach auch in dieser Sache praktiziert - z.B. die Abgabe der Vollstreckungsleitung an den Jugendrichter möglich, in dessen Bezirk die Jugendarrestanstalt liegt, in der der Arrest vollzogen wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 3 Ws 778/02 m.w.N.).

    Diesen Erwägungen steht auch nicht entgegen, dass der Jugendrichter beim Amtsgericht Offenbach wichtiges, über den Akteninhalt hinausgehendes Erfahrungswissen über den Verurteilten gesammelt hätte (zu diesem Fall: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.7.2002 - 3 Ws 778/02), denn der für das Urteil verantwortliche Jugendrichter ist infolge eines Dezernatswechsels nicht mehr mit der Sache befasst.

  • BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19

    Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes zur

    Dabei ist besondere Rücksicht auf den Grundsatz der Vollzugsnähe zu nehmen (BGH NStZ 2005, 167), aber nur, sofern er sich konkret als stichhaltig erweist (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 380).

    (...) Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim hat wichtiges Erfahrungswissen über das Vollzugsverhalten des Gefangenen sammeln können und sich zur Vorbereitung seiner Entscheidung zur Ausnahme aus dem Jugendstrafvollzug eingehend mit der Person des Heranwachsenden - auch im Rahmen einer persönlichen Anhörung am 26. Oktober 2018 - beschäftigt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 380).

  • BGH, 15.02.2023 - 2 ARs 490/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit

    Dies gilt aber nur, wenn er sich auch im konkreten Einzelfall nach Abwägung aller Umstände als stichhaltig erweist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 -, juris, Rn. 1 (= BGHSt 30, 9); Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 418/03 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. August 2019 - 2 ARs 16/19 -, juris Rn. 2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 3 Ws 778/02 -, juris).
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