Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 20 W 359/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,10802
OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 20 W 359/77 (https://dejure.org/1977,10802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.1977 - 20 W 359/77 (https://dejure.org/1977,10802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 1977 - 20 W 359/77 (https://dejure.org/1977,10802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,10802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Erbscheinsantrag - Pflichtangaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 25.11.1937 - IV B 34/37

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Erbscheinsverfahren die Verbindung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 20 W 359/77
    Das Nachlaßgericht kann nur entweder dem Antrag, einen Erbschein zu erteilen, so wie er gestellt ist, stattgeben oder ihn abweisen; es ist nicht berechtigt, einen Erbschein mit einem anderen als dem beantragten Inhalt zu erteilen (KGJ 42, 128, 129f; BayObLGZ 19, 207, 209f; KG HRR 1933 Nr. 1492; RGZ 156, 172, 180; OLG Hamm Rpfleger 1968, 357; …

    Der Antragsteller hat auch nicht, was zulässig gewesen wäre (RGZ 156, 172, 180), hilfsweise beantragt, ihm einen Erbschein nach dem Testament vom 14. August 1973 oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu erteilen.

  • BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 20 W 359/77
    Aus dieser Rechtslage folgt, daß auf einen Antrag, mit dem ein Erbrecht nur aufgrund einer letztwilligen Verfügung geltend gemacht wird, nicht ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge erteilt werden darf, selbst dann nicht, wenn der Erbe in beiden Fällen zu gleicher Quote berufen ist (BayObLGZ 1973, 28).
  • OLG Hamburg, 07.04.2020 - 2 W 83/19

    Erbscheinverfahren - Bindung Nachlassgericht an bestimmtes Testament

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung von der Auffassung des OLG Schleswig ab, wonach das Nachlassgericht nur entweder dem Antrag, einen Erbschein zu erteilen, so wie er gestellt ist, stattgeben oder abweisen könne, woraus sich ergebe, dass, wenn verschiedene Testamente vorhanden seien und der Erbe sich entschließe, sein Erbrecht ausschließlich nur auf ein Testament zu stützen, die Erteilung eines Erbscheins auf Grundlage eines anderen Testaments nur dann möglich sei, wenn sicher feststehe, dass der Erbe die Erbschaft auch aus dem anderen Berufungsgrund angenommen habe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.05.2015, Az.: 3 Wx 45/16, Anschluss OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.1977, 20 W 359/77 jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 15.05.2017 - 3 Wx 45/16

    Erbscheinsantrag - Bindungswirkung

    Der Erbscheinsantrag kann dann ausnahmsweise dahingestellt lassen, ob der Erbschein aufgrund der letztwilligen Verfügung oder Kraft Gesetzes zu erteilen ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.9.1977, 20 W 359/77, Rechtspfleger 1978, 17; Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.4.1996, 1 Z BR 163/95, NJW-RR 1996, 1160 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht