Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06   

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https://dejure.org/2006,2065
OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06 (https://dejure.org/2006,2065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2006 - 26 U 2/06 (https://dejure.org/2006,2065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 26 U 2/06 (https://dejure.org/2006,2065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Bauausführungsplänen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsplänen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Anfertigung und Herausgabe von Ausführungsplänen im Zusammenhang mit einem Bauvertrag; Werkvertrag über die Herstellung der Fassade; Anspruch auf Herausgabe des statischen Nachweises

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anspruch gegen Bauunternehmer auf Herausgabe von Unterlagen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ausführungspläne: Herausgabeanspruch des Auftraggebers gegenüber dem Bauunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsplänen? (IBR 2007, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 817
  • MDR 2008, 490
  • BauR 2007, 895
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 24 U 75/97

    Pflicht des Architekten zur Erstellung von Ausführungsplänen nach dem letzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06
    Die Ausführungspläne geben nämlich nicht, worauf die Beklagte mit Recht hinweist, den tatsächlich ausgeführten Zustand wieder; dieser kann allenfalls Bestandsplänen entnommen werden (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1999, 96 zum Wegfall des Anspruchs auf Herstellung von Architektenplänen nach Bauwerksherstellung).
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06
    Der Fall ist daher mangels eines schutzwürdigen Interesses des Klägers nicht vergleichbar mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zur Herausgabe von Lieferscheinen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, den abfallrechtlichen Entsorgungsnachweis zu führen (dazu OLG Düsseldorf OLGR 1994, 278), zur Herausgabe von Unternehmerbescheinigungen, die die persönliche Sachkunde und Zuverlässigkeit des Bauunternehmers bestätigen sollen (OLG Köln NZBau 2000, 78), oder zur Überlassung von Wärmebedarfsberechnungen, Rohrnetzberechungen oder Revisionsplänen der Leitungsführung bei der Heizungsinstallation, weil diese Unterlagen für den laufenden Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage benötigt werden (OLG Köln Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04).
  • OLG Köln, 23.02.2005 - 11 U 76/04

    Nebenvertragliche Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen, die das Bauwerk

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06
    Der Fall ist daher mangels eines schutzwürdigen Interesses des Klägers nicht vergleichbar mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zur Herausgabe von Lieferscheinen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, den abfallrechtlichen Entsorgungsnachweis zu führen (dazu OLG Düsseldorf OLGR 1994, 278), zur Herausgabe von Unternehmerbescheinigungen, die die persönliche Sachkunde und Zuverlässigkeit des Bauunternehmers bestätigen sollen (OLG Köln NZBau 2000, 78), oder zur Überlassung von Wärmebedarfsberechnungen, Rohrnetzberechungen oder Revisionsplänen der Leitungsführung bei der Heizungsinstallation, weil diese Unterlagen für den laufenden Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage benötigt werden (OLG Köln Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1994 - 5 U 196/93

    Bauschuttentsorgung: Welche Dokumente muß Unternehmer bringen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06
    Der Fall ist daher mangels eines schutzwürdigen Interesses des Klägers nicht vergleichbar mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zur Herausgabe von Lieferscheinen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, den abfallrechtlichen Entsorgungsnachweis zu führen (dazu OLG Düsseldorf OLGR 1994, 278), zur Herausgabe von Unternehmerbescheinigungen, die die persönliche Sachkunde und Zuverlässigkeit des Bauunternehmers bestätigen sollen (OLG Köln NZBau 2000, 78), oder zur Überlassung von Wärmebedarfsberechnungen, Rohrnetzberechungen oder Revisionsplänen der Leitungsführung bei der Heizungsinstallation, weil diese Unterlagen für den laufenden Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage benötigt werden (OLG Köln Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04).
  • OLG Köln, 30.04.1992 - 7 U 183/91

    Muß Unternehmer Ausführungszeichnungen unentgeltlich erbringen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06
    Die Ausführungsplanung ist an sich vom Besteller zu erbringen und dem Auftragnehmer zu überlassen (OLG Köln BauR 1992, 637; vgl. auch § 3 Nr. 1 VOB/B).
  • LG Baden-Baden, 21.06.2021 - 3 O 344/20

    Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben nur bei berechtigtem Interesse!

    Soweit in der Rechtsprechung in verschiedenen Einzelfällen ein Anspruch auf Herausgabe von einzelnen Bauunterlagen gestützt auf eine vertragliche Nebenpflicht oder auf § 242 BGB anerkannt wurde, ist Voraussetzung für das Bestehen eines solchen Anspruches jedoch immer das Bestehen eines besonderen, konkret begründeten Interesses (vgl. hierzu LG Krefeld, Urteil v. 11.12.2008 - 2 0 56/08; OLG Frankfurt BauR 2007, 895 ff; LG München 1 BauR 2007, 1431 f; OLG München BauR 1992, 95 f).

    Vielmehr kann die Lieferung statischer Berechnung eine besondere Leistung darstellen, die der Werkunternehmer nur übernimmt, wenn sie ausdrücklich so vereinbart ist, was die Kläger vorliegend schon nicht behaupten (vgl. zu diesem Aspekt OLG Frankfurt BauR 2007, 895 ff).

  • LG München I, 02.03.2007 - 2 O 23839/06

    Ist der Bauträger zur Herausgabe der Baupläne verpflichtet?

    Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist ein besonderes, konkret begründetes Interesse (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2006, 26 U 2/06; OLG München, BauR 92, 95 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A., Rn. 1195).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06

    Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Nach Endurteil des Landgerichts Berlin vom 18. Oktober 2005 (36 O 530/04) ist der Rechtsstreit auf die Berufung des Beschwerdeführers vor dem Kammergericht (26 U 2/06) anhängig.

    Zugleich beantragt er, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung das Strafverfahren bis zum Abschluss des kammergerichtlichen Verfahrens 26 U 2/06 auszusetzen und den Termin am 30. August 2006 einstweilen aufzuheben.

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