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OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 6 UF 147/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1696 Abs 1 BGB, § 1684 BGB
Voraussetzungen des Wechselmodells - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 1696 Abs 1 BGB ; § 1684 BGB
Voraussetzungen des Wechselmodells - rechtsportal.de
§ 1696 Abs 1 BGB ; § 1684 BGB
Beschwerde gegen die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells; Überschreiten einer Abänderungsschwelle; Abwägung der Kriterien des Kindeswohls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 362
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 10 UF 43/21
Antrag auf Aufhebung einer gemeinsamen elterlichen Sorge; Fehlende Grundlage für …
Sollte hingegen schon ein Umgangsbeschluss in der Hauptsache ergangen sein, würde es sich bei dem nun anhängig gemachten Umgangsverfahren entweder um ein Abänderungsverfahren gemäß § 1696 BGB (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2021 - 6 UF 147/21, FamRZ 2022, 362) oder um ein Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG handeln. - OLG Oldenburg, 14.01.2022 - 13 UF 79/21
Umgangsrecht bei Änderung der Lebensumstände
Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass auch Umgangsregelungen eine "gewisse Bestandskraft" haben, die ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht durchbrochen werden darf (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 6 UF 147/21 -, juris Rdnr. 12 m. w. N.).