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   OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 4 UF 28/92   

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https://dejure.org/1992,6328
OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 4 UF 28/92 (https://dejure.org/1992,6328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1992 - 4 UF 28/92 (https://dejure.org/1992,6328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1992 - 4 UF 28/92 (https://dejure.org/1992,6328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 1587a Abs 2 Nr 3 Buchst b BGB, § 187 Abs 3 SGB 6, § 187 Abs 5 SGB 6, § 3b Abs 1 VersorgAusglHärteG
    Versorgungsausgleich: Bewertung des Ehezeitanteils betrieblicher Altersversorgung unter Berücksichtigung der Rentenreform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich: Bewertung des Ehezeitanteils betrieblicher Altersversorgung unter Berücksichtigung der Rentenreform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1457
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91

    Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 4 UF 28/92
    Der BGH hat durch Beschluss vom 7.10.1992 - Az XII ZB 58/91 - entschieden, dass bei der Umwertung von nicht dynamischen Anrechten in einen Vergleichswert der gesetzlichen Rentenversicherung die neuen Rechengrößen zugrunde zu legen sind, die den abweichenden Bemessungsgrundlagen des Rentenreformgesetzes 1992 entsprechen.

    Wird durch das Familiengericht auf dieser Grundlage eine Beitragszahlung angeordnet, so ermittelt sich deren Höhe ausgehend von der Rechtsprechung des BGH in dem Beschluss vom 7.10.1992 (a.a.O.) gemäß § 300 Abs. 1 SGB (VI) nach der zum Zeitpunkt dieser Entscheidung maßgebenden gesetzlichen Bestimmung des § 187 SGB (VI).

  • OLG München, 11.05.1992 - 4 UF 94/92

    Umrechnungsfaktoren ; Ehezeitende; Sozialversicherungs-RechengrößenVO;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 4 UF 28/92
    Es war bislang in Rechtsprechung und Literatur streitig, welche Rechengrößen bei der Umrechnung statischer oder teildynamischer Anrechte aufgrund des Rentenreformgesetzes 1992 für diejenigen Fälle anzuwenden sind, bei denen das Ende der Ehezeit vor dem 1.1.1992 lag (vgl. zum Meinungsstand OLG München FamRZ 1992, 957; Klattenhof FamRZ 1992, 89 - für die Anwendung der alten Rechengrößen - OLG Celle FamRZ 1992, 959; Kemnade FamRZ - 1992, 283; Bergner NJW 1992, 479, 490; Glockner FamRZ 1992, 149 - für neu zu bildende Rechengrößen).
  • OLG Celle, 11.06.1992 - 18 UF 77/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 4 UF 28/92
    Es war bislang in Rechtsprechung und Literatur streitig, welche Rechengrößen bei der Umrechnung statischer oder teildynamischer Anrechte aufgrund des Rentenreformgesetzes 1992 für diejenigen Fälle anzuwenden sind, bei denen das Ende der Ehezeit vor dem 1.1.1992 lag (vgl. zum Meinungsstand OLG München FamRZ 1992, 957; Klattenhof FamRZ 1992, 89 - für die Anwendung der alten Rechengrößen - OLG Celle FamRZ 1992, 959; Kemnade FamRZ - 1992, 283; Bergner NJW 1992, 479, 490; Glockner FamRZ 1992, 149 - für neu zu bildende Rechengrößen).
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