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OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02 |
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Volltextveröffentlichung
- recht21.com
§ 210 StPO; § 211 StPO
Keine Beschwerdemöglichkeit des Angeklagten gegen neue Anklage gemäß § 211 StPO
Verfahrensgang
- StA Kassel - 8860 Js 16947/99
- LG Kassel, 15.05.2000 - 1 KLs 802 Js 16947/99
- OLG Frankfurt, 15.05.2000 - 3 Ws 715/00
- OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00
- LG Kassel, 12.03.2002 - 8860 Js 16947/99
- LG Kassel, 12.03.2002 - 8860 Js 16974/99
- OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 3 Ws 1171/02
- OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
- OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
- BVerfG, 03.09.2004 - 2 BvR 2001/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.03.1998 - 2 BvQ 5/98
Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
Dies folgt schon daraus, dass nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG Zwischenentenscheidungen, namentlich Eröffnungsbeschlüsse, für sich allein mit der Verfassungsbeschwerde deshalb nicht angegriffen werden können, weil eine verfassungsrechtliche Beschwer erst in der verfahrensabschließenden Entscheidung des Revisionsgerichts liegen kann (vgl. z.B. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 5.3.1998 -2 BvQ 5/98 -Juris). - BGH, 08.12.1954 - 6 StR 272/54
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
Auch regelt § 211 StPO - unbeschadet aller dogmatischen Unklarheiten der Bestimmung und der in der Literatur (vgl. hierzu Rieß, § 211 Rn 2; Tolksdorf, § 211 Rn -jew. mzwN) bestehenden Differenzen bezüglich der dogmatischen Konstruktion der in der Vorschrift normierten Sperrwirkung des vorangegangenen Nichteröffnungsbeschlusses - keinen Sondertatbestand der Eröffnung (keinen "besonderen Eröffnungsbeschluss" in der Sprachregelung der in Bezug genommenen Beschwerdeschrift), sondern einen Sonderfall des Strafklageverbrauchs: Bei Nichtvorliegen von Nova ist nämlich die Strafklage ebenso verbraucht wie bei einem freisprechenden Urteil (BGHSt 7, 64, 66; 18, 225, 226 f). - OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00
Anfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses; Zulassung einer Nachtragsanklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4;… Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5,9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden.
- BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62
Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
Auch regelt § 211 StPO - unbeschadet aller dogmatischen Unklarheiten der Bestimmung und der in der Literatur (vgl. hierzu Rieß, § 211 Rn 2; Tolksdorf, § 211 Rn -jew. mzwN) bestehenden Differenzen bezüglich der dogmatischen Konstruktion der in der Vorschrift normierten Sperrwirkung des vorangegangenen Nichteröffnungsbeschlusses - keinen Sondertatbestand der Eröffnung (keinen "besonderen Eröffnungsbeschluss" in der Sprachregelung der in Bezug genommenen Beschwerdeschrift), sondern einen Sonderfall des Strafklageverbrauchs: Bei Nichtvorliegen von Nova ist nämlich die Strafklage ebenso verbraucht wie bei einem freisprechenden Urteil (BGHSt 7, 64, 66; 18, 225, 226 f). - BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
Die Zulassung einer derartigen "außerordentlichen Beschwerde" hat der BGH, dem sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 15.8.2002 - 3 Ws 843/00) angeschlossen hat, in anderem Zusammenhang jedoch zu Recht abgelehnt (BGHSt 45, 37; NJW 2002, 765). - BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1171/02
Der Bundesgerichtshof hat zwar die Frage, ob die Anfechtung von Eröffnungsentscheidungen in § 210 StPO abschließend geregelt ist, bisher offengelassen (Beschl. v. 17.3.1999=NJW 1999, 1876, 1877).