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   OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02   

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https://dejure.org/2002,6752
OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02 (https://dejure.org/2002,6752)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02 (https://dejure.org/2002,6752)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 2002 - 3 Ws 1256/02 (https://dejure.org/2002,6752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 210 Abs 1 StPO, § 211 StPO
    Strafverfahren: Anfechtbarkeit eines Eröffnungsbeschlusses nach vorausgegangener Nichteröffnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines willkürlichen Eröffnungsbeschlusses; Anfechtung von Eröffnungsentscheidungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00

    Anfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses; Zulassung einer Nachtragsanklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
    Der Senat verkennt schließlich nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten wird, Eröffnungsbeschlüsse nach § 210 I StPO könnten jedenfalls in Ausnahmefällen, namentlich wenn sie mit schweren Fehlern behaftet oder gar willkürlich seien, nicht nur von der Staatsanwaltschaft (so aber Tolksdorf, § 210 Rn ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 210 Rn 4; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 210 Rn 1 - jew. mwN), sondern auch vom Angeklagten (so OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 209 - für den Fall der Eröffnung gegen eine nichtangeklagten Beschuldigten; weitergehend: Paeffgen, in: SK-StPO, § 210 Rn 4, 5,9; Julius, § 210 Rn 6; wN bei Rieß, § 210 Rn 5) mit der Beschwerde angefochten werden.
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 272/54
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
    Auch regelt § 211 StPO -unbeschadet aller dogmatischen Unklarheiten der Bestimmung und der in der Literatur (vgl. hierzu Rieß, § 211 Rn 2; Tolksdorf, § 211 Rn - jew. mzwN) bestehenden Differenzen bezüglich der dogmatischen Konstruktion der in der Vorschrift normierten Sperrwirkung des vorangegangenen Nichteröffnungsbeschlusses - keinen Sondertatbestand der Eröffnung (keinen "besonderen Eröffnungsbeschluss" in der Sprachregelung der in Bezug genommenen Beschwerdeschrift), sondern einen Sonderfall des Strafklageverbrauchs: Bei Nichtvorliegen von Nova ist nämlich die Strafklage ebenso verbraucht wie bei einem freisprechenden Urteil (BGHSt 7, 64, 66; 18, 225, 226 f).
  • BVerfG, 05.03.1998 - 2 BvQ 5/98

    Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
    Dies folgt schon daraus, dass nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG Zwischenentscheidungen, namentlich Eröffnungsbeschlüsse, für sich allein mit der Verfassungsbeschwerde deshalb nicht angegriffen werden können, weil eine verfassungsrechtliche Beschwer erst in der verfahrensabschließenden Entscheidung des Revisionsgerichts liegen kann (vgl. z.B. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 5.3.1998 - 2 BvQ 5/98 - Juris).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
    Auch regelt § 211 StPO -unbeschadet aller dogmatischen Unklarheiten der Bestimmung und der in der Literatur (vgl. hierzu Rieß, § 211 Rn 2; Tolksdorf, § 211 Rn - jew. mzwN) bestehenden Differenzen bezüglich der dogmatischen Konstruktion der in der Vorschrift normierten Sperrwirkung des vorangegangenen Nichteröffnungsbeschlusses - keinen Sondertatbestand der Eröffnung (keinen "besonderen Eröffnungsbeschluss" in der Sprachregelung der in Bezug genommenen Beschwerdeschrift), sondern einen Sonderfall des Strafklageverbrauchs: Bei Nichtvorliegen von Nova ist nämlich die Strafklage ebenso verbraucht wie bei einem freisprechenden Urteil (BGHSt 7, 64, 66; 18, 225, 226 f).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
    Die Zulassung einer derartigen "außerordentlichen Beschwerde" hat der BGH, dem sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 15.8.2002 - 3 Ws 843/00) angeschlossen hat, in anderem Zusammenhang jedoch zu Recht abgelehnt (BGHSt 45, 37; NJW 2002, 765).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2002 - 3 Ws 1256/02
    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Frage, ob die Anfechtung von Eröffnungsentscheidungen in § 210 StPO abschließend geregelt ist, bisher offengelassen (Beschl. v. 17.3.1999=NJW 1999, 1876, 1877).
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