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OLG Frankfurt, 27.01.2011 - 15 U 84/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Wirksamkeit der Kündigung eines Internatsvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Internatsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 03.03.2010 - 2 O 127/09
- OLG Frankfurt, 27.01.2011 - 15 U 84/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 4 U 183/21
Kündigungsklausel in Privatschulvertrag - Wirksamkeit
Hinzu kommt, dass es dem Regelfall entspricht, dass sich ein Dienstleister eines auf Dauer angelegten Vertrages ein ordentliches Kündigungsrecht ausbedingt, und zwar insbesondere auch bei Privatschulverträgen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 74/07 - OLG Schleswig - Beschluss vom 24.08.2009 - 3 U 86/09 - OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2011 - 15 U 84/10 -). - LG Köln, 26.08.2014 - 5 O 61/14 Das Gericht geht in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt (Urteil vom 27.01.2011 - 15 U 84/10, NJW 2008, 1064) davon aus, dass eine Klausel, die - wie vorliegend - eine einmalige Kündigung zum Schuljahresende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zulässt, gegen § 307 BGB verstößt, weil sie die Interessen der Eltern in unangemessener Weise unberücksichtigt lässt.