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OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 4 UF 333/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 520 Abs 3 S 1 Nr 1 ZPO
Unterhaltsklage: Anforderungen an einen konkreten Berufungsantrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltsklage: Anforderungen an einen konkreten Berufungsantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 254; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Zulässigkeit eines unbezifferten Antrags im Unterhaltsprozess nach umfassender Übergabe von Belegen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 22.09.2011 - 612 F 151/04
- OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 4 UF 333/11
- BGH, 19.11.2014 - XII ZB 522/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91
Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 4 UF 333/11
Wegen des Zeitraumes ab Oktober 2009 fehlt es für die Bejahung der Erfolgsaussicht der Berufung bereits an der fristgemäßen Ankündigung eines bestimmten Berufungsantrages, § 520 III 2 Nr. 1 ZPO, wobei anerkannt ist, dass es nur auf den Zeitraum der (ggf. verlängerten) Frist zur Berufungsbegründung ankommt (einhellige Ansicht, u.a. BGH NJW 1992, 698f., Rz. 2).