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   OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16   

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https://dejure.org/2017,2551
OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16 (https://dejure.org/2017,2551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.2017 - 1 Ss 176/16 (https://dejure.org/2017,2551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 1 Ss 176/16 (https://dejure.org/2017,2551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 267 StPO, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    Auswirkung widersprüchlichen Vorbringens des Angeklagten im Rahmen von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung widersprüchlichen Vorbringens des Angeklagten im Rahmen von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei widersprüchlichem Vorbringen des Angeklagten; Anforderungen an die Beweiswürdigung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei widersprüchlichem Vorbringen des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16
    bb) Darüber hinaus hat der Angeklagte nicht vorgetragen, dass der Inhalt der Aussage des Sachverständigen auch nicht in sonstiger prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, obgleich dies zur Überprüfung eines möglichen Verfahrensfehlers notwendig gewesen wäre (vgl. BGH wistra 1990, 197 [BGH 04.11.1989 - 3 StR 314/89] [dort mit falschem Entscheidungsdatum, richtig: Urt. v. 07.02.1990] = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Urkunden 1; BGH StV 2014, 73 [74] = wistra 2014, 18 [20]; Meyer-Goßner /Schmitt aaO., § 261 Rn. 38a m.w.N.).
  • OLG Jena, 06.10.2015 - 1 OLG 171 Ss 48/15

    Strafverfahren: Unzulässigkeit hypothetischer Erwägungen zur Strafzumessung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16
    Das langt nicht hin (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 06.10.2015 - 1 OLG 171 Ss 48/15, juris [Rn. 13]).
  • BGH, 12.05.2010 - 1 StR 530/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (verweigerte Bestellung eines neuen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16
    Da es sich bei dieser Frist nicht um eine Ausschlussfrist handelt (s. nur BGH wistra 2010, 312 [BGH 12.05.2010 - 1 StR 530/09] ; Meyer-Goßner /Schmitt aaO., § 349 Rn. 17 m.w.N.), waren die Ausführungen des Angeklagten in der Gegenerklärung vom Senat zu berücksichtigen.
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16
    Das Vorbringen des Angeklagten ist somit in sich widersprüchlich, sodass kein hinreichend bestimmter Tatsachenvortrag, wie er zur Überprüfung eines behaupteten Verfahrensverstoßes erforderlich wäre, vorliegt (vgl. BGH NStZ 1998, 52; BGH NStZ-RR 2006, 181 [182] = StV 2006, 567 [568]; Meyer-Goßner /Schmitt aaO., § 344 Rn. 24).
  • BGH, 04.11.1989 - 3 StR 314/89

    Rechnungen - Hauptverhandlung - Verwertung im Urteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16
    bb) Darüber hinaus hat der Angeklagte nicht vorgetragen, dass der Inhalt der Aussage des Sachverständigen auch nicht in sonstiger prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, obgleich dies zur Überprüfung eines möglichen Verfahrensfehlers notwendig gewesen wäre (vgl. BGH wistra 1990, 197 [BGH 04.11.1989 - 3 StR 314/89] [dort mit falschem Entscheidungsdatum, richtig: Urt. v. 07.02.1990] = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Urkunden 1; BGH StV 2014, 73 [74] = wistra 2014, 18 [20]; Meyer-Goßner /Schmitt aaO., § 261 Rn. 38a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2016 - 1 Ss 364/15

    Zum Begriff des Beweisantrags (hier: Konnexität)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16
    Nach dieser Vorschrift müssen bei einer Verfahrensrüge die Tatsachen, aus denen sich der behauptete Verfahrensmangel ergeben soll, so vollständig und genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht aufgrund dieser Darlegung ohne Rückgriff auf die Akten prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (s. nur Senat , Beschl. v. 15.01.2016 - 1 Ss 364/15, juris [Rn. 19 f.]; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 344 Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 1 Ss 386/15

    Will sich der Tatrichter dem Ergebnis eines zur Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16
    a) Will das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen folgen, muss es dies zunächst angeben und dann in der Regel die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darlegen, dass das Rechtsmittelgericht überprüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen, den Erkenntnissen der Wissenschaft und den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens möglich sind (vgl. nur Senat , Beschl. v. 23.11.1015 - 1 Ss 386/15, juris [Rn. 9] m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des

    So kann eine Verfahrensrüge etwa dadurch unzulässig werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Rahmen der Gegenerklärung gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, zum ursprünglichen Rügevortrag in Widerspruch stehende Verfahrenstatsachen behauptet werden (BGH NStZ-RR 2006, 181; BGH, Beschluss vom 28. August 1997, Az.: 1 StR 291/97 (juris); OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27. Januar 2017, Az.: 1 Ss 176/16 (juris)).
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