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   OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 261/16   

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https://dejure.org/2017,2543
OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 261/16 (https://dejure.org/2017,2543)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.2017 - 1 Ss 261/16 (https://dejure.org/2017,2543)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 1 Ss 261/16 (https://dejure.org/2017,2543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47
    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 47
    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens im Strafprozess; Ausgestaltung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 261/16
    Die kurze Freiheitsstrafe ist in diesem Sinne "ultima ratio" (Bestätigung von OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.04.2005 - 2 Ss 78/05, juris [Rn. 4]) und OLG Frankfurt, StV 1997, 252 [253]).

    Die kurze Freiheitsstrafe ist in diesem Sinne "ultima ratio" ( Senat , StV 1997, 252 [253]).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2005 - 2 Ss 78/05

    Strafzumessung: Begründung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 261/16
    Die kurze Freiheitsstrafe ist in diesem Sinne "ultima ratio" (Bestätigung von OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.04.2005 - 2 Ss 78/05, juris [Rn. 4]) und OLG Frankfurt, StV 1997, 252 [253]).

    Die Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe kommt nach der Konzeption des Gesetzes dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich dies aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. nur OLG Frankfurt , Beschl. v. 27.04.2005 - 2 Ss 78/05, juris [Rn. 4]).

  • OLG Braunschweig, 21.08.2017 - 1 Ss 35/17

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nur ausnahmsweise

    Die kurze Freiheitsstrafe ist in diesem Sinne ultima ratio (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Januar 2017, 1 Ss 261/16; OLG Dresden Beschluss vom 10. September 2014, 23 Ss 557/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014, 1 RVs 74/13, alle zitiert nach juris).
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