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   OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06   

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https://dejure.org/2007,3917
OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06 (https://dejure.org/2007,3917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2007 - 20 W 487/06 (https://dejure.org/2007,3917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 20 W 487/06 (https://dejure.org/2007,3917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 4 KostO, § 34 Abs 1 Nr 1 GBMaßnG, § 35 GBO
    Grundbuchverfahren: Gebührenbefreiung für eine Grundbuchberichtigung im Erbfall

  • Wolters Kluwer

    (Grundbuchverfahren: Gebührenbefreiung für eine Grundbuchberichtigung im Erbfall)

  • Judicialis

    KostO § 60 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60 Abs. 4
    Voraussetzungen der Befreiung von den Gebühren für eine Grundbuchberichtigung nach § 60 Abs. 4 KostO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren ab Erbfall als Voraussetzung der Gebührenfreiheit; Erfordernis der Vollzugsreife

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Berichtigung nach Erbfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    Grundsätzlich ist die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen (vgl. 6 BayObLG NJW-RR 1986, 93 m. w. N.; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 15 Rz. 33; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rz. 2915).

    Ist dann allerdings ein Wohnungseigentümer durch eine bereits eingetragene Vereinbarung vom Mitgebrauchsrecht ausgeschlossen, so ist die Eintragung einer diesbezüglichen Veränderung im Wohnungsgrundbuch seines Wohnungseigentums nicht erforderlich; das ist daraus herzuleiten, dass der Inhalt des Sondereigentums dieses Wohnungseigentümers durch die Begründung oder Übertragung des Sondernutzungsrechts nicht mehr verändert wird (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1990, 63).

    Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1985, 292; Ertl DNotZ 1988, 4 unter VI. 4. e); Rpfleger 1979, 81 unter III. 5. a); Meikel/Morvilius, Grundbuchrecht, Band 1, 9. Aufl., Einleitung C 124; Mei- 7 kel/Ebeling, a.a.O., § 3 WGV Rz. 28, 29; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT Rz. V. 334).

  • OLG München, 12.09.2006 - 32 Wx 133/06

    Keine ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • KG, 05.06.1996 - 24 W 2592/95

    Bestimmung der Sondernutzungsbereiche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05

    Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzung der wirksamen Inanspruchnahme eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    20 W 290/05.
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96

    Anspruch auf Auskunft bezüglich Mieteinnahmen und Nutzungsentschädigungen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84

    Einräumung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung anderer Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1985, 292; Ertl DNotZ 1988, 4 unter VI. 4. e); Rpfleger 1979, 81 unter III. 5. a); Meikel/Morvilius, Grundbuchrecht, Band 1, 9. Aufl., Einleitung C 124; Mei- 7 kel/Ebeling, a.a.O., § 3 WGV Rz. 28, 29; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT Rz. V. 334).
  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    Ist dann allerdings ein Wohnungseigentümer durch eine bereits eingetragene Vereinbarung vom Mitgebrauchsrecht ausgeschlossen, so ist die Eintragung einer diesbezüglichen Veränderung im Wohnungsgrundbuch seines Wohnungseigentums nicht erforderlich; das ist daraus herzuleiten, dass der Inhalt des Sondereigentums dieses Wohnungseigentümers durch die Begründung oder Übertragung des Sondernutzungsrechts nicht mehr verändert wird (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1990, 63).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
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