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   OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07   

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https://dejure.org/2009,44576
OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07 (https://dejure.org/2009,44576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2009 - 3 U 82/07 (https://dejure.org/2009,44576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 3 U 82/07 (https://dejure.org/2009,44576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 280 BGB
    Anwaltshaftung: fehlende Kausalität der Pflichtverletzungen des Anwalts für den Schaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltshaftung: fehlende Kausalität der Pflichtverletzungen des Anwalts für den Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Bielefeld, 09.10.2003 - 2 O 552/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Die Verkäuferin hat den Kläger vor dem Landgericht Darmstadt (2 O 552/02) auf Zahlung restlicher Vergütung und Herausgabe der von ihr zur Verfügung gestellten Ausführungsbürgschaft in Anspruch genommen.

    Der Kläger ist mithin auch nach der Mandatsniederlegung des Beklagten vom 22.7.2003 noch in der Lage gewesen, den Schadensersatz bei der Verkäuferin einzufordern, insbesondere durch Widerklage in dem von der Verkäuferin eingeleiteten Rechtsstreit vor dem Landgericht Darmstadt (2 O 552/02), wegen der Zahlung der letzten Kaufpreisrate und Herausgabe der Erfüllungsbürgschaft.

    Soweit zur konkludenten Abnahme und Teilkündigung in dem vorausgegangenen Rechtsstreit des Klägers mit der Verkäuferin vor dem Landgericht Darmstadt (2 O 552/02) abweichende Rechtsauffassungen vertreten und ggf. rechtskräftig geworden sein sollten, besteht eine Bindung daran im vorliegenden Rechtsstreit nicht, weil eine Einbeziehung des Beklagten, etwa durch Streitverkündung, unterblieben ist.

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 47/04

    Pflichten des Prozessanwalts bei Unklarheit des erteilten Auftrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    76 2. Der Beklagte erwähnt zutreffend, dass grundsätzlich den Mandanten als Anspruchsteller die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverletzung nach den vorstehenden Kriterien trifft (BGH NJW 1997, 2168 = WM 1997, 1392 = Anwaltsblatt 1997, 894; NJW 2006, 3496, WM 2006, 2059, Anwaltsblatt 2006, 668).

    Ein unbeschränktes Mandat stellt jedoch nicht den Regelfall dar (BGH NJW 2006, 3496 = WM 2006, 2059).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Der Besteller sei berechtigt, den sich aus den geleisteten Abschlagszahlungen im Verhältnis zur erbrachten Leistung ergebenden Überschuss selbst zu ermitteln (OLG Dresden NJW-RR 2000, 974; BGH NJW 1999, 1867).
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    76 2. Der Beklagte erwähnt zutreffend, dass grundsätzlich den Mandanten als Anspruchsteller die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverletzung nach den vorstehenden Kriterien trifft (BGH NJW 1997, 2168 = WM 1997, 1392 = Anwaltsblatt 1997, 894; NJW 2006, 3496, WM 2006, 2059, Anwaltsblatt 2006, 668).
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Im übrigen habe die Verkäuferin mit Schreiben vom 27.7.1999 (Blatt 68 d.A.) eine Schlussabrechnung vorgelegt, wobei sie von der Schlussrate in Höhe von 119.000 DM einen Betrag in Höhe von 40.000 DM für die von ihr nicht erbrachten Leistungen in Abzug gebracht habe (vergleiche BGH BauR 2002, 1403; NJW 2001, 521; BauR 2000, 1193; NJW 2000, 1257).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 224/01

    Prüfung der Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Eine prüffähige Abrechnung der Verkäuferin sei zur Geltendmachung des Anspruchs nicht notwendig, vielmehr könne der Besteller den Rückzahlungsanspruch selbst darlegen (BGH NJW 2003, 581).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Eine Abnahme liegt auch im Falle der Eröffnung eines nicht fertig gestellten Objekts (Sportstudio) dann nicht vor, wenn sie zur Schadensminderung erfolgt und zuvor wesentliche Mängel gerügt worden sind (BGH NJW 2002, 3019 zu II. 2. a).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Die Pflicht des Beklagten als Rechtsanwalt beziehe sich nur auf voraussehbare Nachteile (BGH NJW 1996, 2648), das heißt der Sachverhalt hätte vorliegend objektiv eine solche Möglichkeit ergeben müssen.
  • OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98

    Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs wegen Überzahlung; Aufrechnung gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Der Besteller sei berechtigt, den sich aus den geleisteten Abschlagszahlungen im Verhältnis zur erbrachten Leistung ergebenden Überschuss selbst zu ermitteln (OLG Dresden NJW-RR 2000, 974; BGH NJW 1999, 1867).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07
    Liegen jedoch die Voraussetzungen für einen solchen Fristbeginn der Verjährung nicht vor, gilt die Regelverjährung nach § 195 BGB (Palandt, a.a.O., § 638 Rn 6; BGH NJW 2000, 133).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 233/61
  • BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 263/01

    Anforderungen an das Vorbringen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

  • OLG Frankfurt, 11.05.2018 - 2 U 25/16
    Dies gilt für die Klärung des Sachverhaltes, die sorgfältige rechtliche Prüfung und die Wahl des sichersten Weges ( OLG Frankfurt, Urteil vom 27.02.2009, Az. 3 U 82/07 , zitiert nach juris).
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