Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1364 BGB, § 1365 BGB, § 19 GBO
Grundbuch: freie Verfügungsbefugnis des Ehegatten nach § 1364 BGB - Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 18, 19; BGB §§ 1364, 1365 Abs. 1
Grundbuchamt kann auch bei einem Ehegatten, der im gesetzlichen Güterstand verheiratet ist, regelmäßig von dessen freier Verfügungsbefugnis ausgehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundbuch: freie Verfügungsbefugnis des Ehegatten nach § 1364 BGB
- notar-drkotz.de
Grundbucheintragung - Prüfung von Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des Bewilligenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1364; BGB § 1365; GBO § 19
Verfügungsbeschränkung; Ehegatte; Bewilligung - rechtsportal.de
BGB § 1364 ; BGB § 1365 ; GBO § 19
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Verfügung einer verheirateten Person über ein Grundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zustimmungserfordernis eines Ehegatten bei einer Eigentumsumschreibung nur im Ausnahmefall
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12
Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Letzteres ist bei größeren Vermögen in der Regel anzunehmen, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von weniger als 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (vgl. die Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] zitiert nach juris).Weitere Voraussetzung für eine Zustimmungsbedürftigkeit ist aber jedenfalls, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174; BGH NJW 1975, 1269 [BGH 23.04.1975 - VIII ZR 58/74] ; vgl. die weiteren Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] und Siede in BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 1365 Rz. 17).
Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (BGH NZM 2013, 438 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] m. w. N.).
Bloße Wertangaben zum Grundbesitz des verfügenden Ehegatten reichen hierzu in der Regel nicht aus (BGH NZM 2013, 438 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] ).
Da es sich insoweit um eine innere Tatsache handelt, kann sie nur aus äußeren Tatsachen gefolgert werden (BGH NZM 2013, 438 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] ).
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80
Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).
Persönliche Verbindlichkeiten des verfügenden Ehegatten sind von dem Vermögen, über das der Ehegatte verfügt hat, also nicht in Abzug zu bringen, wenn zu beurteilen ist, ob sich die rechtsgeschäftliche Transaktion an § 1365 BGB messen lassen muss (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 7).
- BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95
Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).
Persönliche Verbindlichkeiten des verfügenden Ehegatten sind von dem Vermögen, über das der Ehegatte verfügt hat, also nicht in Abzug zu bringen, wenn zu beurteilen ist, ob sich die rechtsgeschäftliche Transaktion an § 1365 BGB messen lassen muss (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 7).
- OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09
Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562;… Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).
- BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62
Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Weitere Voraussetzung für eine Zustimmungsbedürftigkeit ist aber jedenfalls, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174; BGH NJW 1975, 1269 [BGH 23.04.1975 - VIII ZR 58/74] ;… vgl. die weiteren Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] und Siede in BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 1365 Rz. 17). - BGH, 23.04.1975 - VIII ZR 58/74
Beweispflicht des Eigentümers gegenüber dem unmittelbaren Besitzer bei Eigentum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Weitere Voraussetzung für eine Zustimmungsbedürftigkeit ist aber jedenfalls, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174; BGH NJW 1975, 1269 [BGH 23.04.1975 - VIII ZR 58/74] ;… vgl. die weiteren Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] und Siede in BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 1365 Rz. 17). - BGH, 16.05.1990 - XII ZR 37/89
Feststellungsinteresse für die Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Maßgeblich kommt es hierbei auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes - hier den 16.06.2016 - an (BGHZ 106, 253; NJW-RR 1990, 1154; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1733); auf spätere Zeitpunkte kann es also nicht ankommen (…vgl. die Nachweise bei Siede, a.a.O., § 1365 Rz. 18). - BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Aus der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.04.1961, V ZB 17/60, = BGHZ 35, 135) ergibt sich nichts anderes. - BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88
Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Maßgeblich kommt es hierbei auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes - hier den 16.06.2016 - an (BGHZ 106, 253; NJW-RR 1990, 1154; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1733); auf spätere Zeitpunkte kann es also nicht ankommen (…vgl. die Nachweise bei Siede, a.a.O., § 1365 Rz. 18). - OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10
Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
Maßgeblich kommt es hierbei auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes - hier den 16.06.2016 - an (BGHZ 106, 253; NJW-RR 1990, 1154; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1733); auf spätere Zeitpunkte kann es also nicht ankommen (…vgl. die Nachweise bei Siede, a.a.O., § 1365 Rz. 18).
- OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22
Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung
Eine solche Beschränkung enthält die Vorschrift des § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91).Jedenfalls bei größeren Vermögen wie hier ist die Grenze bei 90% zu ziehen (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; OLG Celle FamRZ 2010, 562/563; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG München FamRZ 2005, 272; OLG Köln NJW-RR 2005, 4/5;… Grüneberg/Siede BGB 81. Aufl. § 1365 Rn. 6;… MüKoBGB/Koch 9. Aufl. § 1365 Rn. 31).
Denn zur Anwendung des § 1365 BGB ist weiter erforderlich, dass der Erwerber positiv weiß, dass es sich bei dem Geschäftsobjekt um das gesamte Vermögen seines Gegenübers handelt, oder dass er zumindest die Umstände kennt, aus denen sich dies ergibt (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; Senat vom 10.9.2009, 34 Wx 59/09 = NJW-RR 2010, 523/524; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079; OLG Köln NJW-RR 2005, 104/105; BayObLG Rpfleger 2000, 265;… MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 35;… Grüneberg/Siede § 1365 Rn. 8).
Insoweit kommt es auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verpflichtungsgeschäfts an (BGHZ 106, 253/257; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; BayObLG Rpfleger 2000, 265;… Grüneberg/Siede § 1365 Rn. 10;… MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 38).
- OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22
Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des …
Weitere Voraussetzung für die Zustimmungsbedürftigkeit ist, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - V ZB 15/12, MDR 2013, 701; BGH, Urteil vom 25. Juni 1993 - V ZR 7/92, BGHZ 123, 93-96; BGH, Urteil vom 26. Februar 1965 - V ZR 227/62, BGHZ 43, 174; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 20 W 320/16).