Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21388
OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16 (https://dejure.org/2017,21388)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2017 - 20 W 320/16 (https://dejure.org/2017,21388)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 20 W 320/16 (https://dejure.org/2017,21388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuch: freie Verfügungsbefugnis des Ehegatten nach § 1364 BGB

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung - Prüfung von Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des Bewilligenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1364; BGB § 1365; GBO § 19
    Verfügungsbeschränkung; Ehegatte; Bewilligung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1364 ; BGB § 1365 ; GBO § 19
    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Verfügung einer verheirateten Person über ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmungserfordernis eines Ehegatten bei einer Eigentumsumschreibung nur im Ausnahmefall

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Letzteres ist bei größeren Vermögen in der Regel anzunehmen, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von weniger als 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (vgl. die Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] zitiert nach juris).

    Weitere Voraussetzung für eine Zustimmungsbedürftigkeit ist aber jedenfalls, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174; BGH NJW 1975, 1269 [BGH 23.04.1975 - VIII ZR 58/74] ; vgl. die weiteren Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] und Siede in BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 1365 Rz. 17).

    Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (BGH NZM 2013, 438 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] m. w. N.).

    Bloße Wertangaben zum Grundbesitz des verfügenden Ehegatten reichen hierzu in der Regel nicht aus (BGH NZM 2013, 438 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] ).

    Da es sich insoweit um eine innere Tatsache handelt, kann sie nur aus äußeren Tatsachen gefolgert werden (BGH NZM 2013, 438 [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] ).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.

    Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).

    Persönliche Verbindlichkeiten des verfügenden Ehegatten sind von dem Vermögen, über das der Ehegatte verfügt hat, also nicht in Abzug zu bringen, wenn zu beurteilen ist, ob sich die rechtsgeschäftliche Transaktion an § 1365 BGB messen lassen muss (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 7).

  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.

    Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).

    Persönliche Verbindlichkeiten des verfügenden Ehegatten sind von dem Vermögen, über das der Ehegatte verfügt hat, also nicht in Abzug zu bringen, wenn zu beurteilen ist, ob sich die rechtsgeschäftliche Transaktion an § 1365 BGB messen lassen muss (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 7).

  • OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Auf dem veräußerten Gegenstand - hier: dem Hausgrundstück - ruhende dingliche Belastungen vermindern vielmehr grundsätzlich seinen Wert und sind zugunsten des verfügenden Ehegatten bei der Ermittlung der Wertrelation zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16); damit sind sie keinesfalls dem Kaufpreis hinzuzurechnen.

    Gleiches gilt dann allerdings auch in diesem Zusammenhang für im Vermögen des verfügenden Ehegatten verbleibenden weiteren Grundbesitz (vgl. BGHZ 77, 293; BGHZ 132, 218; OLG Celle FamRZ 2010, 562; Münchener Kommentar/Koch, a.a.O., § 1365 Rz. 16).

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Weitere Voraussetzung für eine Zustimmungsbedürftigkeit ist aber jedenfalls, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174; BGH NJW 1975, 1269 [BGH 23.04.1975 - VIII ZR 58/74] ; vgl. die weiteren Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] und Siede in BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 1365 Rz. 17).
  • BGH, 23.04.1975 - VIII ZR 58/74

    Beweispflicht des Eigentümers gegenüber dem unmittelbaren Besitzer bei Eigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Weitere Voraussetzung für eine Zustimmungsbedürftigkeit ist aber jedenfalls, dass der Vertragspartner positiv weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 43, 174; BGH NJW 1975, 1269 [BGH 23.04.1975 - VIII ZR 58/74] ; vgl. die weiteren Nachweise bei BGH NZM 2013, 438, [BGH 21.02.2013 - V ZB 15/12] und Siede in BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 1365 Rz. 17).
  • BGH, 16.05.1990 - XII ZR 37/89

    Feststellungsinteresse für die Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Maßgeblich kommt es hierbei auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes - hier den 16.06.2016 - an (BGHZ 106, 253; NJW-RR 1990, 1154; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1733); auf spätere Zeitpunkte kann es also nicht ankommen (vgl. die Nachweise bei Siede, a.a.O., § 1365 Rz. 18).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Aus der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.04.1961, V ZB 17/60, = BGHZ 35, 135) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Maßgeblich kommt es hierbei auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes - hier den 16.06.2016 - an (BGHZ 106, 253; NJW-RR 1990, 1154; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1733); auf spätere Zeitpunkte kann es also nicht ankommen (vgl. die Nachweise bei Siede, a.a.O., § 1365 Rz. 18).
  • OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10

    Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 20 W 320/16
    Maßgeblich kommt es hierbei auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes - hier den 16.06.2016 - an (BGHZ 106, 253; NJW-RR 1990, 1154; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1733); auf spätere Zeitpunkte kann es also nicht ankommen (vgl. die Nachweise bei Siede, a.a.O., § 1365 Rz. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht