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   OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08   

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https://dejure.org/2009,2279
OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08 (https://dejure.org/2009,2279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2009 - 2 U 72/08 (https://dejure.org/2009,2279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2009 - 2 U 72/08 (https://dejure.org/2009,2279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 126 Abs 2 BGB, § 535 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 566 BGB
    Mietvertrag über Gewerberaum: Auswirkungen eines formunwirksamen Nachtrages zu einem Mietvertrag auf die Befristung des Mietverhältnisses

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Mietobjekts nach wirksamer Vertragskündigung aufgrund eines aus einem Formmangel des Mietvertrages resultierenden Kündigungsrechts; Beseitigung der Formwirksamkeit vorangegangener Vereinbarungen durch einen formunwirksamen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietvertrag und mündliche Vereinbarungen - Formunwirksamkeit

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 566; ; BGB § 580

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 566; BGB § 580
    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Nachtrags zu einem auf bestimmte Zeit geschlossenen gewerblichen Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formunwirksamkeit eines Nachtrags: Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftformerfordernis für befristete Mietverträge

  • fnp.de (Pressebericht)

    Golfclub muss Rennbahn räumen

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)

    Wie kippt man einen gewerblichen Mietvertrag?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag zum Mietvertrag kann zur "Schriftformfalle" werden! (IMR 2009, 159)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.04.2008 - XII ZR 89/06

    Wahrung der Schriftform in einem Nachtragsvertrag zum Mietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Grundsätzlich darf sich jede Partei darauf berufen, daß die für den langfristigen Mietvertrag vorgesehene Form nicht eingehalten ist (vgl. BGH, NJW 2008, 2181 ff. m.w.N.).

    Auch die jahrelange anstandslose Durchführung des Vertrages führt nicht zur Treuwidrigkeit der Berufung auf den Schriftformmangel (vgl. BGH, NJW 2004, 1103 f.; NJW-RR 2006, 1385 f.; NJW 2008, 2181 ff.).

    Die Kündigung des Mietvertrages kann vor diesem Hintergrund jedenfalls seit Eintritt der wirtschaftlichen Krise bei dem vormaligen Kläger, also unstreitig bereits seit mehreren Jahren, schon deshalb grundsätzlich nicht zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen, welches die Annahme der Rechtsmißbräuchlichkeit ihres Verhaltens rechtfertigte (vgl. BGH, NJW 2008, 2181 ff. m.w.N.).

    Bei dieser Situation käme die Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben nur noch ganz ausnahmsweise in Betracht, insbesondere bei nahezu arglistigem Verhalten des vormaligen Klägers, wenn er also etwa den Vertragspartner vorsätzlich von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder wenn er sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hätte (vgl. BGH, NJW 2004, 1103 f.; 2005, 2225 ff.; 2008, 2181 ff.).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Auch die jahrelange anstandslose Durchführung des Vertrages führt nicht zur Treuwidrigkeit der Berufung auf den Schriftformmangel (vgl. BGH, NJW 2004, 1103 f.; NJW-RR 2006, 1385 f.; NJW 2008, 2181 ff.).

    Bei dieser Situation käme die Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben nur noch ganz ausnahmsweise in Betracht, insbesondere bei nahezu arglistigem Verhalten des vormaligen Klägers, wenn er also etwa den Vertragspartner vorsätzlich von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder wenn er sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hätte (vgl. BGH, NJW 2004, 1103 f.; 2005, 2225 ff.; 2008, 2181 ff.).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Bei dieser Situation käme die Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben nur noch ganz ausnahmsweise in Betracht, insbesondere bei nahezu arglistigem Verhalten des vormaligen Klägers, wenn er also etwa den Vertragspartner vorsätzlich von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder wenn er sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hätte (vgl. BGH, NJW 2004, 1103 f.; 2005, 2225 ff.; 2008, 2181 ff.).

    Der vormalige Kläger war nicht verpflichtet, für die Formwirksamkeit der mündlich getroffenen Vereinbarungen oder für die Heilung der Formunwirksamkeit zu sorgen (so in der dem Urteil des BGH vom 6.4.2005, NJW 2005, 2225 ff., zugrundeliegenden Fallgestaltung).

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Zwar würde es an sich ausreichen, wenn eines von mehreren Vertragsexemplaren unterzeichnet ist (vgl. BGH, NZM 1999, 761), erforderlich bleibt aber bei einem unter Abwesenden unterzeichneten Vertrag der Zugang des gegengezeichneten Exemplars im Original bei dem Erstunterzeichner (vgl. BGH, NJW 1962, 1388).
  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Vielmehr entspricht es gerade einem der Zwecke der Schriftformklausel, daß die Vertragsparteien sich erst mit der Unterzeichnung des Vertrages langfristig binden (vgl. BGH, NJW 2008, 2178).
  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Auch die jahrelange anstandslose Durchführung des Vertrages führt nicht zur Treuwidrigkeit der Berufung auf den Schriftformmangel (vgl. BGH, NJW 2004, 1103 f.; NJW-RR 2006, 1385 f.; NJW 2008, 2181 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 17 U 276/06

    Vertragsauslegung; Verjährung: Bewertung eines als Darlehen deklarierten Betrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Ferner bestünden Gegenansprüche auf Zahlung eines Baukostenzuschusses nebst Zinsen aus der insoweit wirksam geschlossenen Klubhaus-Vereinbarung bzw. aus den im Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 30.5.2007 (Az.: 17 U 276/06) erkannten Beträgen.
  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Zwar würde es an sich ausreichen, wenn eines von mehreren Vertragsexemplaren unterzeichnet ist (vgl. BGH, NZM 1999, 761), erforderlich bleibt aber bei einem unter Abwesenden unterzeichneten Vertrag der Zugang des gegengezeichneten Exemplars im Original bei dem Erstunterzeichner (vgl. BGH, NJW 1962, 1388).
  • LG Münster, 04.04.2008 - 16 O 64/08

    Haustürgeschäft, Gewährleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Entsprechendes gilt für den 1. Nachtrag vom 21.5.1997 (Blatt 47 ff. der Akte), in welchem hinreichend deutlich auf den Hauptvertrag Bezug genommen ist (vgl. BGH, NZM 2008, 738).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 178/04

    Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses mit der in der Zukunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08
    Ein formunwirksamer Nachtrag kann die Formwirksamkeit sämtlicher vorangegangener Vereinbarungen beseitigen (vgl. BGH, NZM 2007, 443 f.).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages bei Eintritt

  • OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12

    Verwendungs- oder Ausgleichsansprüche im Mietverhältnis

    Die Klägerin wurde mit Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 27.03.2009 (Az: 2 U 72/08, Anlage K 20; vorgehend Landgericht Frankfurt a.M. 2-4 O 139/05) zur Räumung und Herausgabe der Golfanlage einschließlich aller An- und Zubauten, Clubhaus und altem Führring an die Insolvenzverwalterin des A-Klub verurteilt.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10

    Verpflichtung zur Leistung von Umlagen aufgrund eines Untermietvertrages über

    Sie hat beantragt, das Terminsprotokoll vom 6.3.2009 aus dem Rechtsstreit vor dem Senat (Az.: 2 U 72/08) in Verbindung mit der schriftlichen Aussage des RA1 gemäß Schreiben vom 2.3.2009 im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten.

    Das Mietverhältnis endete mit Ablauf des 30.9.2007 gemäß dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 27.3.2009 (Az.: 2 U 72/08).

  • LG Hannover, 01.08.2016 - 6 O 216/15

    Gewerberaummietvertrag - treuwidrige Berufung auf einen Schriftformmangel

    Zwar darf sich grundsätzlich jede Partei darauf berufen, dass die für den langfristigen Mietvertrag vorgesehene Form nicht eingehalten ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.03.2009, 2 U 72/08, zitiert nach juris).
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