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   OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 117/06   

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https://dejure.org/2007,72378
OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 117/06 (https://dejure.org/2007,72378)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2007 - 24 U 117/06 (https://dejure.org/2007,72378)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2007 - 24 U 117/06 (https://dejure.org/2007,72378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 544 BGB, § 567 BGB, § 580a Abs 1 BGB, § 550 BGB, § 578 BGB
    Gebrauchsrechte an Stellplätzen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauchsrechte an Stellplätzen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 117/06
    Ein (privatrechtliches) dingliches Nutzungsrecht wird durch sie nicht begründet (BGH, NJW 1989, 1607, 1609).
  • BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 117/06
    Daher sind auch sonstige Leistungen oder anderweitige Gebrauchsgewährungen als Entgelte im Sinne des § 535 Abs. 2 BGB anzusehen (BGH, NJW 2002, 3322, 3323).
  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 76/00

    Anwaltsverschulden bei Verhandlungen zwischen Mietvertragsparteien über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 117/06
    Daher ist von einer mehr als 30-jährigen Vertragslaufzeit immer dann auszugehen, wenn zwar die Laufzeit formal mit 30 Jahren angegeben wird, aber von Vertragsbeginn an eine einseitige Verlängerungsoption vereinbart wird auf insgesamt einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren (BGH, NJW 2004, 1523, 1524; Palandt/Weidenkaff, § 544 Rn 4 a. E.).
  • BGH, 05.12.2005 - II ZR 291/03

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit der Entsendung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 117/06
    Die Feststellung eines Drittrechtsverhältnisses ist aber hier ausnahmsweise zulässig, da die Rechtsbeziehung der Beklagten mit der Widerbeklagten zu 3) für die Klägerin rechtlich bedeutsam ist und letztere daher ein Interesse an der baldigen Klärung des Rechtsverhältnisses besitzt (Zöller/Greger, § 256 Rn 3 b; Baumbach/Hartmann, § 256 Rn 27; BGH, NJW 2006, 510, 511).
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 4/94

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer Stellplatzbaulast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 24 U 117/06
    Die Baulast ist vom Fortbestehen eines öffentlichen Interesses abhängig (BGH, NJW 1995, 53, 55).
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