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   OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11   

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https://dejure.org/2011,9969
OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 (https://dejure.org/2011,9969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 (https://dejure.org/2011,9969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2011 - 3 Ws 402/11 (https://dejure.org/2011,9969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Berufung, Annahmeberufung, Anfechtbarkeit

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 322 Abs 2 StPO, § 322a StPO, § 313 Abs 2 StPO
    Rechtsmittel gegen die nach Bestimmung eines Hauptverhandlungstermins beschlossene Nichtannahme der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Annahme der Berufung durch Bestimmen des Termins zur Hauptverhandlung durch das Gericht; Anfechtbarkeit der Nichtannahmeentscheidung analog § 322 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §322 Abs. 2; StPO §322a; StPO §313 Abs. 2
    Konkludente Annahme der Berufung durch Terminsbestimmung; Ausschluss der späteren Nichtannahme der Berufung; Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Nichtannahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Konkludente Annahmeberufung - gibt es so was?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 382
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.12.1993 - 5St RR 116/93

    Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11
    7 Eine Anfechtung gem. § 322 II StPO analog wird aber zugelassen, wenn vom Berufungsgericht zu Unrecht die förmlichen Voraussetzungen des § 313 I StPO angenommen bzw. die Nichtannahmeentscheidung nicht begründet wurde (Senat aaO mwN; ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 122; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; BayObLG, StV 1994, 238; Meyer-Goßner, § 411 Rn 5 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 17.04.2002 - 1 Ws 167/02

    Stillschweigende Annahme der Berufung durch Terminsbestimmung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11
    Gleiches gilt in dem Fall, in dem die Berufung bereits angenommen wurde und das Berufungsgericht diese Entscheidung später wieder rückgängig gemacht hat, da die erste Entscheidung mit Blick auf ihre Unanfechtbarkeit (§ 323a S. 2 StPO) zu Gunsten des Angeklagten Bestandsschutz entfaltet (OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2002, 245; Meyer-Goßner, § 323a Rn 8; vgl. auch Paul, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 322a Rn 1).
  • OLG Frankfurt, 16.11.1995 - 3 Ws 753/95

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung der Nichtannahme einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11
    Gleiches gilt, wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, vor allem aber auch aus deren Sinn und Zweck ergibt, für den hier gegebenen Fall, dass die Berufung gem. § 313 II 2 StPO als unzulässig verworfen wird (st. Rspr. vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 16.11.1995 -3 Ws 753/95; v. 06.10.1997 -3 Ws 773/97 und v. 02.10.2003 - 3 Ws 115/03 - jew. mwN und ganz hM vgl. nur Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 322a Rn 7 mwN).
  • OLG Koblenz, 20.07.1994 - 2 Ws 464/94

    Freispruch; Beantragung; Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11
    7 Eine Anfechtung gem. § 322 II StPO analog wird aber zugelassen, wenn vom Berufungsgericht zu Unrecht die förmlichen Voraussetzungen des § 313 I StPO angenommen bzw. die Nichtannahmeentscheidung nicht begründet wurde (Senat aaO mwN; ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 122; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; BayObLG, StV 1994, 238; Meyer-Goßner, § 411 Rn 5 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 1 Ws 979/93

    Berufung; Amtsgerichtliches Urteil; Geldstrafe zu Tagessätzen; Entscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11
    7 Eine Anfechtung gem. § 322 II StPO analog wird aber zugelassen, wenn vom Berufungsgericht zu Unrecht die förmlichen Voraussetzungen des § 313 I StPO angenommen bzw. die Nichtannahmeentscheidung nicht begründet wurde (Senat aaO mwN; ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 122; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; BayObLG, StV 1994, 238; Meyer-Goßner, § 411 Rn 5 mwN).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11
    Auch in Fällen der Annahmeberufung ist die Sprungrevision nämlich uneingeschränkt zulässig (BGHSt 40, 395, 397; Senat, Beschl. v. 13.07.1998 - 3 Ss 165/98).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2011 - 3 Ws 402/11
    Diese Möglichkeit verbleibt ihm auch und gerade dann, wenn die Berufungskammer die Berufung gem. § 313 II StPO verworfen hat (vgl. KG, NStZ-RR 1999, 146, Meyer-Goßner, § 335 Rn 3).
  • OLG Bamberg, 11.11.2015 - 1 Ws 585/15

    Konkludente Berufungsannahme durch Aufforderung, eine Erklärung zum Berufungsziel

    Eine konkludente, eine spätere Nichtannahmeentscheidung ausschließende Berufungsannahme im Sinne von § 313 StPO kann im Einzelfall bereits vor Bestimmung des Termins zur Berufungshauptverhandlung in der zu deren Vorbereitung an die Verteidigung gerichteten gerichtlichen Aufforderung zur Abgabe näherer Erklärungen zu Berufungsziel und einer etwaigen Rechtsmittelbeschränkung liegen mit der Folge, dass die spätere Nichtannahme analog § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann (Fortführung u.a. von OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382 und OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403).

    Allerdings entspricht es ganz h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, dass eine konkludente Annahme einer Berufung durch das Berufungsgericht eine nachfolgende Nichtannahmeentscheidung ausschließt; in diesen Fällen ist die Nichtannahmeentscheidung entgegen § 322 a Satz 2 StPO in analoger Anwendung von § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2011 - 3 Ws 402/11 = NStZ-RR 2011, 382; OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 Ws 180/11 = StraFo 2011, 403; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.04.2002 - 1 Ws 167/02 = NStZ-2002, 245; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 322 a Rn. 8; KK-Paul StPO 7. Aufl. § 322a Rn. 1; SK-Frisch StPO 4. Aufl. § 322a Rn. 11).

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