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OLG Frankfurt, 27.04.2012 - 2 UF 107/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 117 Abs 1 ZPO, § 113 Abs 1 FamG
Einreichung des Verfahrenskostenhilfegesuchs für Beschwerdeverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständiges Gericht für die Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs zwecks Einlegung einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 1
Zuständiges Gericht für die Anbringung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für eine Beschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 10.02.2012 - 62 F 284/11
- OLG Frankfurt, 27.04.2012 - 2 UF 107/12
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2817
- MDR 2012, 1230
- FamRZ 2013, 146
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12
Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2013, 146 veröffentlicht ist, ist einer bedürftigen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, zwar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit einem Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen eingereicht hat. - OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13
Versagung der Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren wegen Einreichung …
Denn dieses ist gem. § 64 FamFG zur Entgegennahme der Beschwerde befugt und damit das im Rechtsmittelzug (zunächst) mit der Sache befasste Gericht (a.A. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.04.2012 - 2 UF 107/12 - = NJW 2012, 2817 f.).