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   OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18   

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https://dejure.org/2018,19847
OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18 (https://dejure.org/2018,19847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2018 - 13 SV 1/18 (https://dejure.org/2018,19847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2018 - 13 SV 1/18 (https://dejure.org/2018,19847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 ZPO, Art. 7 Nr. 1 EuGVVO
    Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und Zurückverweisung an das verweisende Gericht mit der Möglickeit der Neu-Bescheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und Zurückverweisung an das verweisende Gericht mit der Möglickeit der Neu-Bescheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 ; EuGVVO Art. 7 Nr. 1
    Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und Zurückverweisung an das verweisende Gericht mit der Möglickeit der Neu-Bescheidung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 ; EuGVVO Art. 7 Nr. 1
    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Anfechtung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15

    Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Es ist im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nicht Aufgabe des bestimmenden Gerichts, Tatsachen zu ermitteln, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte oder ein drittes, bisher unbeteiligtes Gericht für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

    Steht fest, dass das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht zuständig ist und kann die Entscheidung über die Zuständigkeit nicht ohne weitere Tatsachenermittlung getroffen werden, ist es sachgerecht, den Verweisungsbeschluss aufzuheben und den Rechtsstreit an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggf. auf Antrag weiterverweisen kann (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

    Das Landgericht Darmstadt ist nicht gehindert, den Rechtsstreit - nach Anhörung der Parteien und bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags - an das örtlich zuständige Gericht zu verweisen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 17).

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Es ist im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nicht Aufgabe des bestimmenden Gerichts, Tatsachen zu ermitteln, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte oder ein drittes, bisher unbeteiligtes Gericht für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

    Steht fest, dass das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht zuständig ist und kann die Entscheidung über die Zuständigkeit nicht ohne weitere Tatsachenermittlung getroffen werden, ist es sachgerecht, den Verweisungsbeschluss aufzuheben und den Rechtsstreit an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggf. auf Antrag weiterverweisen kann (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

  • OLG Köln, 31.07.2013 - 8 AR 61/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts nach Ausübung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Keine Bindungswirkung entfalten allerdings offenbar gesetzeswidrige oder offensichtlich unrichtige Verweisungsbeschlüsse (BGHZ 71, 72; 102, 341; OLG Köln NJW-RR 2014, 319, 320; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. A. 2018, § 36 Rn. 28).
  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Eine Gerichtsstandsbestimmung setzt aber weiter voraus, dass eines der beiden Gerichte, die sich für unzuständig erklärt haben, tatsächlich zuständig ist (BGH, Beschluss v. 14.12.1994, XII ARZ 33/94, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Darüber hinaus kann die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfallen, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 7.2.2002, 1Z AR 6/2002, juris Rn. 10).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-548/12

    Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Eine Zuständigkeit nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO kommt dann nicht in Betracht (EuGH, Urt. v. 13.3.2014, C-548/12, juris Rn. 20 ff.; s. auch Zöller/Geimer, ZPO, 32. A. 2018, Art. 7 EuGVVO Rn. 108).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Eine unrichtige Rechtsanwendung allein schließt die Bindungswirkung nicht aus (BGH NJW-RR 1994, 126; 2013, 764).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
    Eine unrichtige Rechtsanwendung allein schließt die Bindungswirkung nicht aus (BGH NJW-RR 1994, 126; 2013, 764).
  • OLG Hamm, 31.07.2020 - 2 SAF 8/20

    Antragsgegner im Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich

    Denn auch in einem solchen Fall kann die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben sein (vgl. Senat, Beschluss v. 2.9.2008 - 2 Sdb 15/08 -, FamRZ 2009, 442 f., zit. nach juris, Rn. 7; Beschluss v. 24.2.2011 - 2 SAF 2/11 -, FamRZ 2011, 1414 f., zit. nach juris, Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.4.2018 - 13 SV 1/18 -, zit. nach juris, Rn. 16).
  • OLG Hamm, 18.03.2019 - 32 SA 11/19

    Gerichtsstandbestimmung; allg. Gerichtsstand einer GmbH; unverbindliche

    Eine Gerichtsstandsbestimmung ist deshalb abzulehnen, wenn - wie vorliegend das Landgericht N - ein drittes Gericht zuständig ist (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 36 Rn 37).

    Dementsprechend war der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts I vom 13.11.2018 aufzuheben und die Sache dorthin zurückzugeben (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky a.a.O.).

  • OLG Hamm, 23.04.2019 - 32 SA 23/19

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; unverbindlich; unzuständig

    Eine Gerichtsstandsbestimmung ist deshalb abzulehnen, wenn - wie vorliegend das Amtsgericht Köpenick - ein drittes Gericht zuständig ist (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 36 Rn 37).

    Dementsprechend war der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Münster vom 19.02.2019 aufzuheben und die Sache dorthin zurückzugeben (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky a.a.O.).

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