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   OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18   

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https://dejure.org/2018,12320
OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18 (https://dejure.org/2018,12320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2018 - 8 W 19/18 (https://dejure.org/2018,12320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2018 - 8 W 19/18 (https://dejure.org/2018,12320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 115 Abs. 1 VVG
    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwaltes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwaltes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 115 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Direktklage gegen den Berufshaftpflichtversicherer eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 115 Abs. 1
    Begründetheit von Ansprüchen des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    VVG § 115 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Direktanspruch eines Dritten auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer bei Berufshaftplicht von Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 932
  • MDR 2018, 1062
  • VersR 2018, 810
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357; BVerfGK, Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148).

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92, NJW 1994, 241, 242; Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148; Beschluss vom 13.07.2016 - 1 BvR 826/13, juris).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Unbemittelten ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. etwa BVerfGK, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00, NJW-RR 2002, 1069; Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15, juris).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZA 11/07, NJW-RR 2008, 144; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 574, Rdnr. 22).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357; BVerfGK, Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92, NJW 1994, 241, 242; Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148; Beschluss vom 13.07.2016 - 1 BvR 826/13, juris).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    An die Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (s. nur BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91, NJW-RR 1993, 1090).
  • OLG Naumburg, 01.02.2011 - 2 W 91/10

    Ordnungsgeldverhängung wegen Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Bremen, 02.08.2011 - 3 AR 6/11

    Zuständigkeitsbestimmung; Streitgenossenschaft; Direktanspruch;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Zwar erstreckt sich der Anwendungsbereich des § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG - anders als der des § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG - auch auf Pflichtversicherungen außerhalb des Pflichtversicherungsgesetzes, also etwa auf die Berufshaftpflichtversicherungen der Ärzte oder Rechtsanwälte (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11, VersR 2012, 171, 172).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13

    Öffentliche Zustellung einer Klage: Anforderungen an die Nachforschungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Unbemittelten ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. etwa BVerfGK, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00, NJW-RR 2002, 1069; Beschluss vom 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15, juris).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 8 W 18/18

    Substantiierungspflicht im Arzthaftungsprozess

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92, NJW 1994, 241, 242; Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148; Beschluss vom 13.07.2016 - 1 BvR 826/13, juris; Senat, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 W 19/18,VersR 2018, 810, 811).
  • KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17

    Rückabwicklungsklage eines Kreditnehmers nach Widerruf und Hilfswiderklage der

    Mangels einer der Widerklage vorausgehenden Zahlungsaufforderung haben die Kläger keinen Anlass zur Erhebung der Widerklage gegeben (siehe für eine Konstellation wie die vorliegende bereits Senat, Beschl. v. 07.05.2018, 8 W 19/18; ferner Beschl. v. 29.02.2016 - 8 W 15/16).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 8 W 29/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 W 19/18, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
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