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   OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80   

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OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80 (https://dejure.org/1981,993)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.1981 - 17 U 82/80 (https://dejure.org/1981,993)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 17 U 82/80 (https://dejure.org/1981,993)
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Blasbachtalbrücke

§§ 633 Abs. 3 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 637 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 13 Nr. 5 VOB/B, Änderung des Standes der Technik

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 633; VOB/B § 13 Nr. 1; VOB/B § 3; VOB/B § 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rißbildung in Talbrücke trotz fachgerechter Bauausführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährleistungspflicht; Freistellung des Auftragnehmers; Ursächlichkeit der Leistungsbeschreibung; Anordnung des Auftraggebers; Risikoverlagerung; Gewährleistungspflicht; Rechtsgeschäftliche Risikoübernahme; Stillschweigende Risikoübernahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 456
  • VersR 1983, 545
  • BauR 1983, 156
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1977 - VII ZR 325/74

    Grenzen des dem Auftragnehmer zugewiesenen Risikobereichs bei Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
    (vgl. BGH, NJW 1977, 1966 (1967)).

    Auch für diesen, verhältnismäßig seltenen Fall, daß die Ursachen eines Fehlers und damit die Möglichkeit zu seiner Vermeidung erst aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft und Technik erkannt werden können, gilt die oben dargestellte Risikoverteilung beim Werkvertrag, wie dies in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt entschieden worden ist (vgl. die sog. Flachdachfälle BGHZ 48, 310 ff. = NJW 1968, 43; BGH, NJW 1971, 92; im Ausgangspunkt ebenso BGH, WM 1971, 1271NJW 1977, 1966).

  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 90/68

    Mängel eines Architektenwerks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
    Auch für diesen, verhältnismäßig seltenen Fall, daß die Ursachen eines Fehlers und damit die Möglichkeit zu seiner Vermeidung erst aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft und Technik erkannt werden können, gilt die oben dargestellte Risikoverteilung beim Werkvertrag, wie dies in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt entschieden worden ist (vgl. die sog. Flachdachfälle BGHZ 48, 310 ff. = NJW 1968, 43; BGH, NJW 1971, 92; im Ausgangspunkt ebenso BGH, WM 1971, 1271NJW 1977, 1966).

    Die demgegenüber im Schrifttum vertretene Auffassung daß - entgegen dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung - ein Werk, das zur Zeit seiner Planung und Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, auch "objektiv" fehlerfrei sein müsse (so Korbion, BauR 1971, 60; Ganten, NJW 1971, 374; Jagenburg, NJW 1971, 1431; vgl auch Tempel, JuS 1979, 800), vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.

  • BGH, 05.07.1971 - VII ZR 98/69

    Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
    Auch für diesen, verhältnismäßig seltenen Fall, daß die Ursachen eines Fehlers und damit die Möglichkeit zu seiner Vermeidung erst aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft und Technik erkannt werden können, gilt die oben dargestellte Risikoverteilung beim Werkvertrag, wie dies in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt entschieden worden ist (vgl. die sog. Flachdachfälle BGHZ 48, 310 ff. = NJW 1968, 43; BGH, NJW 1971, 92; im Ausgangspunkt ebenso BGH, WM 1971, 1271NJW 1977, 1966).
  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
    Auch für diesen, verhältnismäßig seltenen Fall, daß die Ursachen eines Fehlers und damit die Möglichkeit zu seiner Vermeidung erst aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft und Technik erkannt werden können, gilt die oben dargestellte Risikoverteilung beim Werkvertrag, wie dies in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt entschieden worden ist (vgl. die sog. Flachdachfälle BGHZ 48, 310 ff. = NJW 1968, 43; BGH, NJW 1971, 92; im Ausgangspunkt ebenso BGH, WM 1971, 1271NJW 1977, 1966).
  • BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69

    Delegierung der Pflicht zur Vermeidung von Planungsfehlern auf den Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
    Die demgegenüber im Schrifttum vertretene Auffassung daß - entgegen dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung - ein Werk, das zur Zeit seiner Planung und Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, auch "objektiv" fehlerfrei sein müsse (so Korbion, BauR 1971, 60; Ganten, NJW 1971, 374; Jagenburg, NJW 1971, 1431; vgl auch Tempel, JuS 1979, 800), vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
  • BGH, 01.03.1973 - VII ZR 82/71

    Verwendung durch den Auftraggeber vorgeschriebener Baustoffe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80
    Im letzteren Falle hat der Werkunternehmer Gewährleistungsansprüche gegen den Baustofflieferanten, so daß für seine Freistellung von der Gewährleistung gegenüber dem Bauherrn kein Anlaß besteht (vgl. Nicklisch, S. 748 Fußn. 40; anders dagegen BGH, NJW 1973, 754; zust. dazu Ingenstau-Korbion, § 13 Rdnr. 59).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die

    Dem Umstand, dass durch die Verzögerung eine Verteuerung der Mängelbeseitigung eintreten kann, wird dadurch Rechnung getragen, dass der Auftraggeber nur die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten in Ansatz bringen kann und Verteuerungen durch vermeidbare Verzögerungen nicht erforderlich in diesem Sinne sind (vgl. OLG Frankfurt, BauR 1983, 156, 161).
  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 21 U 95/15

    Haftung des Installateurs bei Lochkorrosion der Wasserleitungen

    Auch für den verhältnismäßig seltenen Fall, dass die Ursache eines Mangels und damit die Möglichkeit zu seiner Vermeidung erst aufgrund des Fortschritts der Wissenschaft und Technik erkannt werden können, gilt beim Werkvertrag diese Risikoverteilung (OLG Frankfurt a.M. - 17 U 82/80, NJW 1983, 456, 457 m.w.N.).
  • LG Berlin, 18.12.2020 - 22 O 366/16

    Verjährung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen bei

    Die Blasbachtalbrücken-Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 27.05.1981 - 17 U 82/80, NJW 1983, 456) sei auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Dies begründet auch dann einen Mangel, wenn das Werk im Übrigen vertragsgerecht ist, insbesondere den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (OLG Frankfurt a. a. O., NJW 1983, 456; Langen in Kapellmann/Messerschmidt: VOB-Kommentar, 7. Aufl. 2020, § 13 VOB/B, Rdnr. 52; Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher: Kompendium des BauR, 5. Aufl. 2020, Rdnr. 5.56, jeweils m. w. Nachw.).

    So kann sich, wie das OLG Frankfurt in der bereits zitierten Blasbachtalbrücken-Entscheidung plastisch ausführt, der Unternehmer bei Undichtigkeit eines von ihm errichteten Flachdachs zu seiner Entlastung nicht darauf berufen, der Besteller habe in der Leistungsbeschreibung die Ausführung eines Flachdachs verlangt (OLG Frankfurt a. a. O., NJW 1983, 456, 457).

    Ferner sind auch die von der Klägerin gemachten Vorgaben zur Betonzusammensetzung keine Anordnung im Sinne von § 13 Nr. 3 VOB/B. Anordnungen des Bestellers können nur dann zu einer Risikoverlagerung auf diesen führen, wenn sie das Risiko in einer Weise objektiv erhöhen, dass dem Unternehmer die Gewährleistung nicht mehr zuzumuten ist (OLG Frankfurt a. a. O., NJW 1983, 456, 457 m. w. Nachw.).

    Gerade das Risiko aber, dass die verwendeten Verfahren oder Baustoffe sich im Nachhinein aufgrund neuer technischer Erkenntnisse als ungeeignet herausstellen, hat grundsätzlich der Auftragnehmer zu tragen (OLG Frankfurt a. a. O., NJW 1983, 456, 457 m. w. Nachw.).

    Im Übrigen wäre auch, wenn man der von der Beklagten angestellten Unterscheidung folgen wollte, das im Blasbachtalbrücken-Fall verwendete Bauverfahren nicht mehr uneingeschränkt bewährt gewesen, denn nach den im Urteil des OLG Frankfurt wiedergegebenen Ausführungen des dortigen Sachverständigen waren bereits seit 1967, also zwei Jahre vor Errichtung der Blasbachtalbrücke, bei im Vorschubverfahren errichteten Spannbetonbrücken Risse im Bereich der Koppelfugen beobachtet worden, denen man durch eine Verstärkung der Bewehrung vorzubeugen suchte, was sich erst später als nicht ausreichend herausstellte (OLG Frankfurt a. a. O., NJW 1983, 456).

  • OLG Hamm, 27.09.2012 - 17 U 170/11

    Begriff des Werkmangels

    Auch das diesen Regeln entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht den Beschaffenheitsvereinbarungen (vgl. BGH NJW 1998, 2814, 2815; NJW-RR 1996, 340 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 46) oder den erkennbaren Bedürfnissen des Bestellers (BGH NZBau 2002, 611, 612; BGHZ 139, 16, 18 = MDR 1998, 1026 f; BGHZ 91, 206, 212; BGH NJW-RR 1995, 472; Münchener Kommentar/Busche, § 633 BGB, Rn. 22) entspricht oder es sonst in seiner Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt ist (BGHZ 48, 310, 311; OLG Frankfurt NJW 1983, 456, 457); denn geschuldet ist der vertraglich vereinbarte Erfolg, nicht bloß ein den Regeln der Technik entsprechendes Werk (vgl. zum Ganzen auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil, Rn. 4).
  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 34/95

    Zum Umfang von Gewährleistung bei Baustoff-Mängeln)

    m.w.Nachw.), sie ist aber auch mit unterschiedlichen Begründungen auf Kritik gestoßen (vgl. vor allem OLG Frankfurt/Main BauR 1983, 156, 159, Nicklisch in: Festschrift für Bosch, 1976, S. 731, 747 ff, Flach, Die VOB/B und das Leitbild des gesetzlichen Werkvertragsrechts, 1984, S. 179, Fischer, Die Regeln der Technik im Bauvertragsrecht, Baurechtliche Schriften, Band 2 (1985), S. 136, 138, Vygen, Bauvertragsrecht, 2. Aufl. Rdn. 456).
  • OLG Hamburg, 09.03.2005 - 13 U 19/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen

    Eine weitergehende Verpflichtung des Werkunternehmers ist auch nicht den von Werner/Pastor zitierten BGH-Entscheidungen (Urt. v. 17.050.1984 - VII ZR 169/82 = BauR 1984, 510 = NJW 1984, 2457; Urt. v. 06.05.1985 - VII ZR 304/83 = BauR 1985, 567; Urt. v. 20.11.1986 - VII ZR 360/85 = BauR 1987, 207; Urt. v. 20.04.1989 - VII ZR 80/88 = BauR 1989, 462 = NJW-RR 1989, 849) oder den Entscheidungen des OLG Frankfurt a.M. vom 27.05.1981 (17 U 82/80 = NJW 1983, 456) OLG Köln vom 06.05.1991 (12 U 130/88 = NJW-RR 1991, 1077) zu entnehmen.
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits auf Schadensersatz wegen

    Während der Gewährleistungszeit eintretende Änderungen des technisches Verständnisses sind dabei eingeschlossen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1983, 456 ; BGH BauR 2006, 375 ).
  • OLG Köln, 07.10.1992 - 13 U 91/92

    Material wird bindend vorgeschrieben - haftet der Auftragnehmer trotzdem?

    Dem ist die Mehrheit der Obergerichte und des Schrifttums gefolgt (vgl. z. B. OLG Stuttgart Baurecht 1989, 475; Kaiser, Mängelhaftungsrecht, 7. Aufl. 1992 Rdnr. 128, 132 mit umfangreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; ferner die Rechtsprechungsnachweise bei Siegburg, Gewährleistung beim Bauvertrag, 2. Aufl. 1989 Rdnr. 288 ff; a. A. OLG Frankfurt Baurecht 1983, 156, 159; Nicklisch in Festschrift für Bosch 1976, S. 731, 747 ff, 749, insbesondere Fn 40; Vygen, Bauvertragsrecht 2. Aufl. 1991 Rdnr. 452; Flach, Die VOB/B., 1984, S. 179 f; Fischer, Die Regeln der Technik...S. 138; differenzierend auch Siegburg, a. a. O. Rdnr. 290).

    Der Senat hält im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (Baurecht 1983, 156, 159) jedenfalls für den vorliegenden Fall eine Haftungsfreistellung der Beklagten als Werkunternehmerin nicht für zulässig.

  • KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13

    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom

    Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass damit die Gewährleistungspflicht der Beklagten indiziert ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 1981 - 17 U 82/80 -, juris Rn. 45; NJW 1983, 456).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2014 - 22 U 171/13

    Vorschuss zweckentsprechend verbraucht: Keine Rückforderung möglich!

    Ob und inwieweit eine etwaige zwischenzeitliche Verteuerung der Neuerrichtung des Kellerrohbaus eingetreten ist und ihr dahin Rechnung zu tragen sein könnte, dass der Beklagte (als Auftraggeber) nur die für die mangelfreie Neuerrichtung des Kellerrohbaus erforderlichen Kosten in Ansatz bringen kann und Verteuerungen durch vermeidbare Verzögerungen im Sinne des Prozessvergleichs insoweit als nicht erforderlich erscheinen können (vgl. BGH, a.a.O., Rn 26; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1981, 17 U 82/80, BauR 1983, 156), kann daher allenfalls im Rahmen der späteren Abrechnung des Vorschusses entscheidungserheblich werden.
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 16 U 98/96

    Stillschweigende Risikoübernahme durch den Auftraggeber

  • OLG Koblenz, 22.02.1995 - 7 U 141/94

    AGB des Auftragnehmers zur Verwendung nicht üblicher Stoffe oder Bauteile

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