Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 17 U 43/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31893
OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 17 U 43/09 (https://dejure.org/2009,31893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2009 - 17 U 43/09 (https://dejure.org/2009,31893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 17 U 43/09 (https://dejure.org/2009,31893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1981 - III ZR 66/80

    Amtspflicht - Richter - Verwalter - Vergütungsanspruch - Ausfallanspruch -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 17 U 43/09
    Dabei liegt eine derartige Regelungslücke nicht bereits dann vor, wenn es für eine bestimmte Fallgestaltung keine gesetzliche Regelung gibt, sondern nur bei einer planwidrigen Unvollständigkeit (vgl. BGHZ 65, S. 300; NJW 1981, 1726; 88, 2109).
  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 17 U 43/09
    Dabei liegt eine derartige Regelungslücke nicht bereits dann vor, wenn es für eine bestimmte Fallgestaltung keine gesetzliche Regelung gibt, sondern nur bei einer planwidrigen Unvollständigkeit (vgl. BGHZ 65, S. 300; NJW 1981, 1726; 88, 2109).
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 17 U 43/09
    Dabei liegt eine derartige Regelungslücke nicht bereits dann vor, wenn es für eine bestimmte Fallgestaltung keine gesetzliche Regelung gibt, sondern nur bei einer planwidrigen Unvollständigkeit (vgl. BGHZ 65, S. 300; NJW 1981, 1726; 88, 2109).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 3 W 19/07

    Grenzen einer vorübergehenden Kontoüberziehung; Rechtsscheinsvollmacht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 17 U 43/09
    Der Kläger hat sich auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.01.2007, Az.: 2/2 O 267/06, des Landgerichts Nürnberg/Fürth vom 16.11.2006, 9856/06, des OLG Bamberg vom 22.02.2007, 3 W 19/07, und des Landgerichts Schweinfurt vom 30.01.2007, Az.: 22 O 3/07, bezogen.
  • OLG Koblenz, 03.07.2009 - 2 U 856/08

    Zum Umfang der Rechte eines Verbraucherschutzverbandes gegenüber einer Bank

    Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 29.06.2009 (GA 201) der Zurückweisung der Berufung in Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO widersprochen und das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BGH über die vom Kläger angeführten Verfahren beantragt, welche beim OLG Frankfurt anhängig waren (OLG Frankfurt a.M. 17 U 43/09 = BGH XI ZR 188/09; 17 U 44/09 = BGH XI ZR 187/09; 17 U 247/09 = BGH XI ZR 186/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht