Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.06.1996 - 10 W 37/95 |
"Peanuts - Wir werden die Handwerkerrechnungen alle bezahlen"
§§ 145 ff BGB, § 350 HGB, zur Herleitung von Ansprüchen aus einer Erklärung, die ein Vorstandssprecher (hier: der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Bauunternehmers Schneider) auf einer Pressekonferenz abgegeben hat (hier Ansprüche grds. bejaht)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Hinreichende Aussicht der Klage auf Erfolg; Verstoß gegen Treu und Glauben
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsbindungswille bei Äußerungen auf einer Pressekonferenz, Offerte "ad incertas personas", Zugangsverzicht nach § 151 S. 1 BGB ("Peanuts-Pressekonferenz" der Deutschen Bank nach der "Schneider-Pleite")
- archive.org (Auszüge)
§§ 133, 145, 157, 242 BGB
Zahlungszusage des Deutsche-Bank-Vorstandssprechers an Bauhandwerker in Medieninterviews zum Schneider-Konkurs
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet Deutsche Bank für "Peanuts"? (IBR 1997, 108)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 136
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 19.03.2013 - 26 K 6.13
Vereinbarkeit einer Beihilfe für Kletterhalle mit Gemeinschaftsrecht
Die an einem wegen Verbotswidrigkeit nichtigen Geschäft Beteiligten haben die Möglichkeit, dieses nach Wegfall des Verbots durch eine Bestätigung gemäß § 141 BGB (in Verbindung mit § 62 Satz 2 VwVfG) wirksam werden zu lassen (…vgl. Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 134 BGB, Rn. 22 mit Verweis unter anderem auf BGHZ 11, 59 = NJW 1954, 549; BGH, NJW-RR 1997, 641 ; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 136 ). - LG Hamburg, 15.06.2011 - 318 S 216/10
Streit um Siegprämie für ein Trabrennpferd Landgericht Hamburg weist Berufung des …
Die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (NJW 1997, 136), in der es um die Würdigung der Aussagen des Vorstandsvorsitzenden einer deutschen Großbank im Rahmen eines Interviews im Zusammenhang mit dem Konkurs einem Immobilienunternehmen gegangen sei, sei auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar.Soweit ersichtlich haben sich bisher erst zwei gerichtliche Entscheidungen - in einer Sache - mit der Möglichkeit befasst, ob Äußerungen eines Organs einer Aktiengesellschaft im Rahmen eines Interviews als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu werten sind (vgl. LG Frankfurt/Main, NJW 1995, 2641 und OLG Frankfurt/Main, NJW 1997, 136).
- LG Frankfurt/Main, 28.08.1995 - 14 O 179/95 (Leitsatz der NJW-Redaktion) Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG Frankfurt a.M. Beschluß v. 27.06.1996, 10 W 37/95 in NJW 1997, 136.