Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 4 UF 110/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1628 BGB, § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB, § 49 FamFG
Urlaubsreise in Türkei keine Angelegenheit des täglichen Lebens nach § 1687 Abs. 1 BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urlaubsreise in Türkei keine Angelegenheit des täglichen Lebens nach § 1687 Abs. 1 BGB
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1628; BGB 1687 Abs. 1 S. 2; FamFG 49
Alleinentscheidungsbefugnis, Auslandsreise; Angelegenheit mit erheblicher Bedeutung; einstweilige Anordnung; Dringlichkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1628 ; BGB § 1687 Abs. 1 S. 2; FamFG § 49
Entscheidung getrennt lebender Eltern über eine Urlaubsreise in die Türkei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Urlaubsreise in Türkei ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Elternteil durfte nicht alleine über Urlaubsreise in die Türkei im Sommer 2018 entscheiden - Bei Streit über Urlaubsreise kann Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis gerichtlich beantragt werden
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 13.06.2018 - 614 F 555/18
- OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 4 UF 110/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 5 UF 206/16
Keine Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeireise mit Kind im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 4 UF 110/18
Bei der Durchführung einer Urlaubsreise in die Türkei mit dem gemeinsamen Kind handelt es sich nach wie vor nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens i.S.d. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB (Anschluss an OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1595-1596).Die Durchführung einer Reise, die besondere Gefahren mit sich bringen kann, die mit dem Reiseziel zusammenhängen und die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, ist nicht von der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB gedeckt (OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1595-1596).