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   OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 4 UF 110/18   

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https://dejure.org/2018,24462
OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 4 UF 110/18 (https://dejure.org/2018,24462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2018 - 4 UF 110/18 (https://dejure.org/2018,24462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 4 UF 110/18 (https://dejure.org/2018,24462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1628 BGB, § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB, § 49 FamFG
    Urlaubsreise in Türkei keine Angelegenheit des täglichen Lebens nach § 1687 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsreise in Türkei keine Angelegenheit des täglichen Lebens nach § 1687 Abs. 1 BGB

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1628; BGB 1687 Abs. 1 S. 2; FamFG 49
    Alleinentscheidungsbefugnis, Auslandsreise; Angelegenheit mit erheblicher Bedeutung; einstweilige Anordnung; Dringlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628 ; BGB § 1687 Abs. 1 S. 2; FamFG § 49
    Entscheidung getrennt lebender Eltern über eine Urlaubsreise in die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urlaubsreise in Türkei ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternteil durfte nicht alleine über Urlaubsreise in die Türkei im Sommer 2018 entscheiden - Bei Streit über Urlaubsreise kann Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis gerichtlich beantragt werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 5 UF 206/16

    Keine Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeireise mit Kind im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 4 UF 110/18
    Bei der Durchführung einer Urlaubsreise in die Türkei mit dem gemeinsamen Kind handelt es sich nach wie vor nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens i.S.d. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB (Anschluss an OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1595-1596).

    Die Durchführung einer Reise, die besondere Gefahren mit sich bringen kann, die mit dem Reiseziel zusammenhängen und die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, ist nicht von der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB gedeckt (OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1595-1596).

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