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   OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13   

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https://dejure.org/2015,61668
OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13 (https://dejure.org/2015,61668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2015 - 13 U 118/13 (https://dejure.org/2015,61668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - 13 U 118/13 (https://dejure.org/2015,61668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 634a BGB
    Verjährung werkvertraglicher Schadenersatzansprüche nach § 634a Abs. I Nr. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung werkvertraglicher Schadenersatzansprüche nach § 634a Abs. I Nr. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634a

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 1
    Länge der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafte Planung und Überwachung von Abrissarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 22/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Der Vorwurf, eine gerichtliche Entscheidung stelle sich als Überraschungsurteil und damit als Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar, ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90] ; BGH in NJW-RR 2011, 487 [BGH 13.01.2011 - VII ZR 22/10] ; VerfGH des Landes Berlin vom 31.5.2013 zum Az. 22/12 recherchiert in Juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 72. Auflage, § 139 ZPO, Rdnr. 86).
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83

    Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Entscheidend - so der BGH - kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen wollen (BGH in NJW-RR 1992, 1010 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 97/91] ; BGH in BGHZ 74, 103; BGH in BGHZ 100, 117; BGH in WM 1985, 450).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Entscheidend - so der BGH - kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen wollen (BGH in NJW-RR 1992, 1010 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 97/91] ; BGH in BGHZ 74, 103; BGH in BGHZ 100, 117; BGH in WM 1985, 450).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 97/91

    Beweislast bei Stellvertretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Entscheidend - so der BGH - kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen wollen (BGH in NJW-RR 1992, 1010 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 97/91] ; BGH in BGHZ 74, 103; BGH in BGHZ 100, 117; BGH in WM 1985, 450).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Entscheidend - so der BGH - kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen wollen (BGH in NJW-RR 1992, 1010 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 97/91] ; BGH in BGHZ 74, 103; BGH in BGHZ 100, 117; BGH in WM 1985, 450).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Der Vorwurf, eine gerichtliche Entscheidung stelle sich als Überraschungsurteil und damit als Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar, ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90] ; BGH in NJW-RR 2011, 487 [BGH 13.01.2011 - VII ZR 22/10] ; VerfGH des Landes Berlin vom 31.5.2013 zum Az. 22/12 recherchiert in Juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 72. Auflage, § 139 ZPO, Rdnr. 86).
  • OLG Hamburg, 07.12.2012 - 11 U 178/11

    Werkvertrag: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach altem Recht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Die Ansicht, Gutachten seien generell der Regelung des § 634 a Abs. 1 Nr. 3 BGB zu unterwerfen, widerspricht dem Wortlaut der Nr. 1 und Nr. 2 des § 634 a BGB (Hanseatisches OLG vom 7.12.2012 Az. 11 U 178/11 recherchiert in Juris; Münchener Kommentar BGB 5. Auflage § 634 a Rdnr. 33).
  • BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Werkunternehmer bei Arbeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13
    Der Abriss eines Gebäudes fällt ebenso wenig unter die Vorschrift, wie die mit dem Abriss im Zusammenhang stehenden Abräum- und Bodenarbeiten (Palandt BGB 74. Auflage § 634a Rdnr. 10; BGH NJW-RR 2004, 1163 [BGH 09.03.2004 - X ZR 67/01] ).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 5 U 49/17

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Kostenschätzung/-ermittlung für

    Der Abriss eines Gebäudes fällt ebenso wenig unter § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB wie die mit dem Abriss im Zusammenhang stehenden Abräum- und Bodenarbeiten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juli 2015 -13 U 118/13 -,Rz.35, juris, i. V. m. BGH, 01.06.2016, Az: VII ZR 197/15, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

    Die Tatsache allein, dass Gutachten als sog. "unkörperliche" Werkleistungen dem Anwendungsbereich des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB unterfallen können, bedeutet nämlich nicht, dass Gutachten generell und ausnahmslos der Regelung des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB unterliegen, was sich bereits aus dem Wortlaut des § 643a BGB ergibt, der Gutachten mit planerischen Charakter dem Anwendungsbereich von § 634a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB unterwirft (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juli 2015, a. a. O., Rz.36).

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