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   OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15   

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https://dejure.org/2016,72980
OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15 (https://dejure.org/2016,72980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2016 - 7 U 49/15 (https://dejure.org/2016,72980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 7 U 49/15 (https://dejure.org/2016,72980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungs-Wechsel; Lebensversicherung; Erbfolge

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Versterbens des Versicherungsnehmers einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 25.09.2002 - 20 U 63/02

    Rückzahlung von Lebensversicherungsprämien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
    Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus analog angewandt werden soll, wenn ihr Zweck, umfassend jeder Möglichkeit eines Spiels mit dem Leben eines anderen vorzubeugen, dies gebietet (OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2002, Az. 20 U 63/02; zitiert nach Juris; so auch Prölss/Martin/Schneider, a. a. O., § 150 Rn. 15; Römer/Langheid, VVG, 3. Auflage 2012, § 150 Rn. 6; Müller, Die Einwilligung des Versicherten zum Lebensversicherungsvertrag, NVersZ 2000, 454 und Bl. 388 d. A.).

    Die Revision war vorliegend gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zur Frage einer analogen Anwendung von § 150 VVG auch bei Änderungen nach Vertragsschluss in Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm (Urteil vom 25.09.2002, Az. 20 U 63/02) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
    Die Frage einer Schenkung beurteilt sich dabei ausschließlich nach schuldrechtlichen und nicht nach erbrechtlichen Regeln, da es sich nicht um Rechtsgeschäfte von Todes wegen handelt (BGH, Urteil vom 21.05.2008, Az. IV ZR 238/06; zitiert nach Juris).
  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
    Es kann damit nicht die Grundlage eines Schadenersatzanspruchs der Klägerin sein (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1975, Az. IV ZR 63/74; zitiert nach Juris).
  • KG, 07.06.2002 - 6 U 112/01

    Austausch des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
    Dieses kann - wie hier geschehen - durch ein einheitliches Rechtsgeschäft mit Zustimmung des Gläubigers (hier der Beklagten zu 2) erfolgen (KG Berlin, Urteil vom 07.06.2002, Az. 6 U 112/01, Rn. 60, zitiert nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.1997 - 5 UF 166/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
    Zuwendungen, die nach Anlass und Zweck § 1624 BGB entsprechen, aber von Dritten, wie etwa anderen Verwandten, gewährt werden, nehmen am Sonderrecht der Ausstattung nicht teil (OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.12.1997, Az. 5 UF 166/95; zitiert nach Juris; Münchener Kommentar/v. Sachsen Gessaphe, BGB, 6. Auflage 2012, § 1624 Rn. 3; Bamberger/Roth/Enders, BGB, 2. Auflage 2008, § 1624 Rn. 2).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
    Eine solche Vertragsübernahme wird nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur als einheitliches Geschäft angesehen (BGH, Urteil vom 27.11.1985, Az. VIII ZR 316/84; zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2016 - 7 U 49/15
    Der Senat versteht auch die von den Klägern zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 09.12.1998, Az. IV ZR 306/97; zitiert nach Juris) nicht dahin, dass grundsätzlich auch bei nachträglichen Änderungen die Zustimmung erforderlich sein soll.
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