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   OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15   

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https://dejure.org/2015,28820
OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15 (https://dejure.org/2015,28820)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2015 - 3 Ws 647/15 (https://dejure.org/2015,28820)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2015 - 3 Ws 647/15 (https://dejure.org/2015,28820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 StPO, § 19 StPO
    Unzulässige Vorlage zur Zuständigkeitsbestimmung an Obergericht bei Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern desselben Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Vorlage zur Zuständigkeitsbestimmung an Obergericht bei Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern desselben Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15
    Dass die Vorschrift des § 338 Nr. 1 d) StPO bei den Revisionsgründen angesiedelt ist, zeigt, dass das Revisionsgericht auf entsprechende Rüge hin umfassend prüft, ob die Besetzung aufgrund einer fehlerhaften Geschäftsverteilung vorschriftswidrig war (BGH NStZ 2014, 226 [BGH 10.07.2013 - 2 StR 116/13] ; BGHSt 53, 268, 275).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 116/13

    Recht auf den gesetzlichen Richter (nachträgliche Änderung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15
    Dass die Vorschrift des § 338 Nr. 1 d) StPO bei den Revisionsgründen angesiedelt ist, zeigt, dass das Revisionsgericht auf entsprechende Rüge hin umfassend prüft, ob die Besetzung aufgrund einer fehlerhaften Geschäftsverteilung vorschriftswidrig war (BGH NStZ 2014, 226 [BGH 10.07.2013 - 2 StR 116/13] ; BGHSt 53, 268, 275).
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15
    Negative Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Spruchkörpern gleicher Art desselben Gerichts, die auf Meinungsverschieden über die Geschäftsverteilung zurückzuführen sind, entscheidet gemäß § 21 e GVG bindend das Präsidium (BGHSt 25, 242, 243; 26, 191, 199 f.; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 243; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 14 Rn. 1a und § 21 e GVG Rn. 22; Diemer in KK-StPO 7. Aufl. § 21 e GVG Rn. 13).
  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15
    Negative Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Spruchkörpern gleicher Art desselben Gerichts, die auf Meinungsverschieden über die Geschäftsverteilung zurückzuführen sind, entscheidet gemäß § 21 e GVG bindend das Präsidium (BGHSt 25, 242, 243; 26, 191, 199 f.; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 243; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 14 Rn. 1a und § 21 e GVG Rn. 22; Diemer in KK-StPO 7. Aufl. § 21 e GVG Rn. 13).
  • OLG Rostock, 24.02.2010 - I Ws 56/10

    Zuständigkeitsbestimmung im Strafverfahren: Kompetenzstreit zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15
    Negative Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Spruchkörpern gleicher Art desselben Gerichts, die auf Meinungsverschieden über die Geschäftsverteilung zurückzuführen sind, entscheidet gemäß § 21 e GVG bindend das Präsidium (BGHSt 25, 242, 243; 26, 191, 199 f.; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 243; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 14 Rn. 1a und § 21 e GVG Rn. 22; Diemer in KK-StPO 7. Aufl. § 21 e GVG Rn. 13).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2015 - 3 Ws 647/15
    Vielmehr ist dem Verfahren durch die 24. Wirtschaftstrafkammer Fortgang zu geben, auch wenn sie weiterhin der Ansicht ist, das Gericht sei nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 und die Folgeentscheidung in derselben Sache: BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 2 Ws 346/11).
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