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   OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11   

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https://dejure.org/2011,48263
OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11 (https://dejure.org/2011,48263)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2011 - 11 AR 59/11 (https://dejure.org/2011,48263)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2011 - 11 AR 59/11 (https://dejure.org/2011,48263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 ZPO, § 17 ZPO, § 36 ZPO, § 59 ZPO, § 60 ZPO
    Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands bei teilweiser Prorogation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines nur im Verhältnis zu einem Teil der Streitgenossen prorogierten Gerichts als gemeinsam zuständig bei Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 59; ZPO § 60
    Bestimmung eines nur im Verhältnis zu einem Teil der Streitgenossen prorogierten Gerichts als gemeinsam zuständig bei Zumutbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsvereinbarung: Zuständigkeitsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtsstandsvereinbarung: Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zulässig? (IBR 2012, 1374)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86

    Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
    Unter Berücksichtigung der verfahrensökonomischen Zielsetzung der Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist jedoch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch in Fällen eines prorogierten ausschließlichen Gerichtsstands nicht von vornherein ausgeschlossen (BayObLG NJW-RR 2000, 1592; BGH NJW 1988, 646; Zöller/Vollkommer ZPO 28. Aufl. § 36 Rn. 15; Cuypers, MDR 2009, 657).

    Als zuständig kann dann jedoch nur das mit einem Streitgenossen als ausschließlich zuständig vereinbarte Gericht bestimmt werden (vgl. BGH NJW 1988, 646), das ist hier das Landgericht Kassel, das jedenfalls im Verhältnis zur Beklagten zu 2) ausdrücklich als ausschließlich vereinbart wurde.

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 15/99

    Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für einen Dritten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
    Unter Berücksichtigung der verfahrensökonomischen Zielsetzung der Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist jedoch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch in Fällen eines prorogierten ausschließlichen Gerichtsstands nicht von vornherein ausgeschlossen (BayObLG NJW-RR 2000, 1592; BGH NJW 1988, 646; Zöller/Vollkommer ZPO 28. Aufl. § 36 Rn. 15; Cuypers, MDR 2009, 657).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 299/95

    Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Teil-Grundurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet bei allen Arten der passiven Streitgenossenschaft Anwendung (vgl. BGH NJW 1998, 686; Zöller-Vollkommer, § 36 ZPO, Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 2 AR 29/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
    Die Bestimmung eines nur im Verhältnis zu einem Teil der Streitgenossen prorogierten Gerichts als gemeinsam zuständig setzt voraus, dass dieser Gerichtsstand im konkreten Fall auch für die an der Prorogation nicht Beteiligten zumutbar ist (BGH aaO; BayObLG, aaO; KG, KGReport Berlin 2001, 218; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1084; Vossler NJW 2006, 117, 121).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
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