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   OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 3 Ws 239/18 (StVollz)   

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https://dejure.org/2018,31829
OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 3 Ws 239/18 (StVollz) (https://dejure.org/2018,31829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2018 - 3 Ws 239/18 (StVollz) (https://dejure.org/2018,31829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2018 - 3 Ws 239/18 (StVollz) (https://dejure.org/2018,31829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren nach § 119a StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 3 Ws 239/18
    Dieses Ergebnis steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu dem Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen bei einer Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB (BVerfG NJW 2006, 1116 [BVerfG 09.01.2006 - 2 BvR 443/02] ).
  • OLG Nürnberg, 27.10.2011 - 2 Ws 456/11

    Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Akteneinsichtsrecht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 3 Ws 239/18
    Im gerichtlichen Verfahren hat jedoch der Verteidiger ein (eigenes) Akteneinsichtsrecht nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG i.V.m. § 147 StPO (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 2 Ws 456/11; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Auflage 2017, § 185 Rdnr. 5a), und zwar in jedem Stadium des Verfahrens (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 147 Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

    Ob die vorgelegten Akten um weitere Unterlagen - etwa die Akten anderer Behörden, möglicherweise also auch um die Gefangenenpersonalakten - zu erweitern sind mit der Folge, dass diese ebenfalls dem Einsichtsrecht gem. § 147 Abs. 1 StPO unterliegen, richtet sich nach der Aufklärungspflicht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 27. Dezember 2018 - 3 Ws 239/18 -, juris; Wessing, a. a. O., Rn. 17; Willnow, a. a. O., Rn. 7).

    Auch das OLG Frankfurt a. M. hat einen Anspruch auf Einsicht in die Gefangenenpersonalakte bejaht (Beschluss vom 27. September 2018 - 3 Ws 239/18 -, juris); Gegenstand dieses Falles war allerdings ein Anspruch gegen den Leiter der Vollzugsbehörde, kein verfahrensrechtlicher Anspruch im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.

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