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   OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8723
OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 10/03 (https://dejure.org/2011,8723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2011 - 6 U 10/03 (https://dejure.org/2011,8723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 6 U 10/03 (https://dejure.org/2011,8723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 9 GMV
    Schutzumfang einer als Marke geschützten Produktaufmachung ("Goldhase")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzumfang einer Marke bei Wiedergabe einer dem Wettbewerbersverkehr bekannten Produktaufmachung in Form eines Schokoladenhasen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzumfang einer eine dem Verkehr bekannte Produktaufmachung wiedergebenden Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Endloser Schoko-Goldhasen-Streit

  • merkur-online.de (Pressebericht, 27.10.2011)

    Goldhase gegen Goldhase - Lindt muss neue Niederlage schlucken

  • presseportal.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Goldhasen-Rechtsstreit: Confiserie Riegelein gewinnt erneut gegen Lindt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    "Goldhasen-Streit"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Für den Schutzumfang des dort angegriffenen "Riegelein-Hasen" hat das Gericht festgestellt, dass der Wortbestandteil "Riegelein" von Haus aus eine herkunftshinweisende Funktion habe, während Form und Farbe der Figur allenfalls schwache Kennzeichnungskraft zukomme (GRUR-RR 2012, 255 [257]).
  • OLG Hamm, 20.01.2015 - 4 U 124/14

    Unterscheidungskraft einer in einer Marke abgebildeten Warenform

    Dieser Gesichtspunkt ist indes auch bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr von besonderer Bedeutung und wird vom Senat wegen des insoweit bestehenden engen Zusammenhanges dort erörtert (vgl. zu dieser Vorgehensweise beim Aufbau der rechtlichen Prüfung: OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2012, 255 [Goldhase III]).
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