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   OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15   

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OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15 (https://dejure.org/2015,46871)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2015 - 20 W 244/15 (https://dejure.org/2015,46871)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 20 W 244/15 (https://dejure.org/2015,46871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Nachlasspflegers bei einer möglichen Mehrheit von Erben

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1502
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 18.12.2013 - 31 Wx 490/13

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Vertretung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15
    Antragsberechtigt ist, wer die Absicht vorträgt, einen Anspruch gegen den Nachlass notfalls gerichtlich geltend machen zu wollen (vgl. OLG München ZEV 2014, 169, [OLG München 18.12.2013 - 31 Wx 490/13] und Rpfleger 2014, 205, je zitiert nach juris).

    Es reicht also auch aus, dass die Zwangsvollstreckung beabsichtigt ist (OLG München Rpfleger 2014, 205; vgl. dazu Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 3. Aufl., Rz. 81 m. w. N.).

    Stellt also - wie hier - ein Gläubiger nach § 1961 BGB den Antrag, einen Nachlasspfleger zu bestellen, kann die Bestellung beschränkt werden auf die Vertretung der Erben gegenüber diesem Gläubiger (BayObLGZ 1960, 93; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215, zitiert nach juris; Zimmermann FGPrax 2004, 198 m. w. N.; vgl. auch OLG München ZEV 2014, 169).

  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09

    Bestellung eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15
    Stellt also - wie hier - ein Gläubiger nach § 1961 BGB den Antrag, einen Nachlasspfleger zu bestellen, kann die Bestellung beschränkt werden auf die Vertretung der Erben gegenüber diesem Gläubiger (BayObLGZ 1960, 93; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215, zitiert nach juris; Zimmermann FGPrax 2004, 198 m. w. N.; vgl. auch OLG München ZEV 2014, 169).

    Die Auswahl und die Bestellung des Nachlasspflegers (einschließlich ggf. der Feststellung, dass die Pflegschaft berufsmäßig geführt wird), werden als Ausführungshandlung dem Nachlassgericht übertragen, das ohnehin auch die Tätigkeit des Nachlasspflegers zu überwachen hat (vgl. dazu im Einzelnen OLG Köln FGPrax 2011, 128 [OLG Köln 10.12.2010 - 2 Wx 198/10] ; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215, je zitiert nach juris und m. w. N.).

  • OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88

    Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Auslegung des Begriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15
    Sind nur einzelne Erben unbekannt, kann nicht etwa eine Gesamtpflegschaft angeordnet werden, sondern nur eine Teilpflegschaft für diesen unbekannten Erben, wenn die Voraussetzungen im Übrigen insoweit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2015, 80; OLG Hamm, Beschluss vom 30.07.2014, I - 10 W 112/14; OLG Köln FamRZ 1989, 435, je zitiert nach juris; vgl. dazu auch Zimmermann, a.a.O., Rz. 66 ff. m. w. N.; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 1960 Rz. 1, 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neub. 2008, § 1960 Rz. 15).
  • OLG Hamm, 30.07.2014 - 10 W 112/14

    Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft bei unbekannten und möglicherweise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15
    Sind nur einzelne Erben unbekannt, kann nicht etwa eine Gesamtpflegschaft angeordnet werden, sondern nur eine Teilpflegschaft für diesen unbekannten Erben, wenn die Voraussetzungen im Übrigen insoweit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2015, 80; OLG Hamm, Beschluss vom 30.07.2014, I - 10 W 112/14; OLG Köln FamRZ 1989, 435, je zitiert nach juris; vgl. dazu auch Zimmermann, a.a.O., Rz. 66 ff. m. w. N.; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 1960 Rz. 1, 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neub. 2008, § 1960 Rz. 15).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15
    Die Auswahl und die Bestellung des Nachlasspflegers (einschließlich ggf. der Feststellung, dass die Pflegschaft berufsmäßig geführt wird), werden als Ausführungshandlung dem Nachlassgericht übertragen, das ohnehin auch die Tätigkeit des Nachlasspflegers zu überwachen hat (vgl. dazu im Einzelnen OLG Köln FGPrax 2011, 128 [OLG Köln 10.12.2010 - 2 Wx 198/10] ; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215, je zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15
    Sind nur einzelne Erben unbekannt, kann nicht etwa eine Gesamtpflegschaft angeordnet werden, sondern nur eine Teilpflegschaft für diesen unbekannten Erben, wenn die Voraussetzungen im Übrigen insoweit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2015, 80; OLG Hamm, Beschluss vom 30.07.2014, I - 10 W 112/14; OLG Köln FamRZ 1989, 435, je zitiert nach juris; vgl. dazu auch Zimmermann, a.a.O., Rz. 66 ff. m. w. N.; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 1960 Rz. 1, 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neub. 2008, § 1960 Rz. 15).
  • OLG Hamburg, 07.05.2019 - 2 W 36/19

    Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft für die Fortsetzung der

    Es entspricht nämlich zutreffender und ganz herrschender Meinung, dass zur "gerichtlichen Geltendmachung" eines Anspruchs auch das Zwangsvollstreckungsverfahren gehört (OLG Karlsruhe vom 14.7.2011, Az. 11 Wx 17/11, nach juris Tz. 11; KG, a.a.O., nach juris Tz. 12; OLG Frankfurt, FamRZ 2016, 1502, nach juris Tz. 8; OLG Rostock vom 10.12.12, Az. 3 W 150/12, nach juris Tz. 7; Zöller-Stöber, 31. Auflage, § 778 Rz.6; Burandt/Rojahn, a.a.O.; LG Oldenburg, Rpfleger 1982, 105: Jedenfalls wenn und solange dem Gläubiger die Beschaffung eines Erbscheins gemäß § 792 ZPO nicht möglich ist).
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