Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,59222
OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19 (https://dejure.org/2019,59222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2019 - 6 W 100/19 (https://dejure.org/2019,59222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2019 - 6 W 100/19 (https://dejure.org/2019,59222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,59222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 485 ZPO, § 140c PatG
    Zusammentreffen von Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Duldung der Besichtigung nach § 140c PatG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19
    Entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH zu § 809 BGB, die einen erheblichen Grad an Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt hat (BGH GRUR 1985, 512 - Druckbalken), reicht für die Geltendmachung des § 140c grundsätzlich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Patentverletzung aus.
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19
    Auch wenn das Landgericht richtigerweise den vorliegenden Antrag nach § 485 ZPO sowie den zusammen hiermit eingereichten, auf die Duldung der Besichtigung nach § 140c PatG gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in getrennten Verfahren geführt und beschieden hat (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 4.5.2011 - 6 W 36/11 ; BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbodenschnürung, juris-Rn. 8), können die Voraussetzungen für diese sachlich miteinander verbundenen Anträge nur gemeinsam geprüft und beurteilt werden.
  • OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 6 W 36/11

    Besichtigungsverfügung und selbstständiger Beweisantrag ohne Anhörung des Gegners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19
    Auch wenn das Landgericht richtigerweise den vorliegenden Antrag nach § 485 ZPO sowie den zusammen hiermit eingereichten, auf die Duldung der Besichtigung nach § 140c PatG gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in getrennten Verfahren geführt und beschieden hat (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 4.5.2011 - 6 W 36/11 ; BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbodenschnürung, juris-Rn. 8), können die Voraussetzungen für diese sachlich miteinander verbundenen Anträge nur gemeinsam geprüft und beurteilt werden.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 W 5/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19
    Der Verweis auf Art. 7 Abs. 1 S. 1 der Enforcement-Richtlinie (OLG Düsseldorf GRUR-RR 11, 289 f.) vermag eine Dringlichkeitsfiktion nicht zu begründen: Die Regelung verlangt nur, dass die Mitgliedsstaaten schnelle und wirksame Maßnahmen zur Sicherung der rechtserheblichen Beweismittel für eine behauptete oder befürchtete Schutzrechtsverletzung zur Verfügung stellen müssen.
  • OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09

    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung durch Sachverständigen bei möglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19
    Wegen der immanenten Gefahr, dass Beweismittel nicht mehr greifbar sind, ist zwar gegenüber der - auch in diesen Fällen grundsätzlich möglichen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.6.2010, 15 U 192/09 , juris-Rdn. 35) - Annahme, dass der Antragsteller durch Zuwarten vor Einreichung des Verfügungsantrags zu erkennen gegeben habe, dass die Sache ihm nicht eilig sei, größere Zurückhaltung geboten als in Fällen einstweiliger Verfügungen, die auf Unterlassung von Verletzungshandlungen gerichtet sind; man wird von einer tatsächlichen Vermutung zugunsten der Dringlichkeit ausgehen können (vgl. auch LG München I InstGE 13, 182 - Arzneimittelherstellung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht