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   OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17   

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https://dejure.org/2018,52333
OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17 (https://dejure.org/2018,52333)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.12.2018 - 20 W 250/17 (https://dejure.org/2018,52333)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Dezember 2018 - 20 W 250/17 (https://dejure.org/2018,52333)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments im Erbscheinsverfahren

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinsverfahren - Nachweis eines vernichteten Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vernichtetes Testament; nicht auffindbares Testament; nicht vorhandenes Testament

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments

  • Jurion (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10

    Erbscheinverfahren: Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17
    Die materielle Feststellungslast für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung und deren wirksame Errichtung trägt derjenige, der aus dieser eine erbrechtliche Position ableiten will (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, zitiert nach juris, Rn. 25; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 16), hier also die Beteiligte zu 1.

    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13

    Anforderungen an den Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17
    Es muss also über Inhalt und Form des Testaments in vergleichbarer Weise Gewissheit zu erlangen sein wie durch eine Vorlage der Urkunde im Original (vgl. Senat Beschluss vom 12.03.2014, Az. 20 W 357/13, unveröffentlicht).
  • OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15

    Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17
    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).
  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17
    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2002 - 19 (8) W 644/99

    Erbscheinsverfahren: Nachweis des Inhalts eines verlustig gegangenen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17
    Dies gilt unabhängig davon, inwieweit Äußerungen der Testierenden gegenüber Dritten zum Nachweis der Errichtung eines nicht vorhandenen Testaments überhaupt herangezogen werden können (bejahend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2002, Az. 19 (8) W 644/99, zitiert nach juris Rn. 5).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17
    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2023 - 11 W 73/21

    Begünstigenden Testament - Widerruf durch Zerreißen

    Über den Inhalt und die Form des Testaments muss in vergleichbarer Weise Gewissheit zu erlangen sein wie durch eine Vorlage der Urkunde im Original (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 27.12.2018 - 20 W 250/17 -, juris Rn. 40).

    Vor diesem Hintergrund können die Angaben der Beteiligten zu 2 als Antragstellerin allein keine hinreichende Grundlage für die richterliche Überzeugungsbildung sein (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 27.12.2018 - 20 W 250/17 -, juris Rn. 47 f.).

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