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OLG Frankfurt, 28.01.1987 - 3 VAs 55/86 |
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Volltextveröffentlichung
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BtMG § 35 Abs. 1
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 11.04.1984 - 3 VAs 18/84
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.1987 - 3 VAs 55/86
Andererseits muß der Gefahr begegnet werden, daß der Verurteilte nachträglich im Hinblick auf die Möglichkeit des § 35 BtMG eine Drogenabhängigkeit im Tatzeitraum lediglich vorgibt, um eine vorzeitige Entlassung aus der Haft zu erreichen (vgl. Beschluß des Senats vom 11.4.1984 - 3 VAs 18/84). - OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.1987 - 3 VAs 55/86
Die Interessenlage des Antragstellers ist damit der des Beschuldigten im Strafverfahren vergleichbar, so daß es gerechtfertigt erscheint, die Grundsätze zur Fristversäumung durch Verschulden eines Verteidigers auch hier anzuwenden (so auch: OLG Hamm, NStZ 1982, 483 [484]).
- OLG Frankfurt, 02.08.1993 - 3 Ws 435/93 Bei dieser Sachlage, die mit dem Akteninhalt übereinstimmt, der ebenfalls lediglich einen gelegentlichen Haschischkonsum seit 1975 ausweist, reichen die ärztlichen Bescheinigungen der Ärztin vom 10.05.1983 und des Arztes vom 21.11.1988 nicht aus, die gegenteiligen Urteilsfeststellungen zu erschüttern und den Nachweis einer Betäubungsmittelabhängigkeit auch zur Tatzeit sowie der Kausalität dieser Sucht für die abgeurteilte Tat zu erbringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.04.1984 - 3 VAs 18/84 und vom 28.01.1987 - 3 VAs 55/86).