Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 2 U 135/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10889
OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 2 U 135/10 (https://dejure.org/2011,10889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2011 - 2 U 135/10 (https://dejure.org/2011,10889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 2 U 135/10 (https://dejure.org/2011,10889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche gegen den Mieter auf Miete und Nutzungsentschädigung bestehen bei Wirksamkeit eines neueren Mietvertrages und Ersetzung aller früheren Absprachen; Auslegung eines Mietvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Auslegung eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorenthaltung der Mietsache: Entschädigung i.H.v. 150% unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache in Höhe von 150% der Miete unwirksam! (IMR 2011, 102)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 2 U 135/10
    130 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der formularmäßige Ausschluss von Minderung, Aufrechnung und der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Gegenforderungen handelt, im Rahmen von gewerblichen Mietverhältnissen grundsätzlich zulässig, solange dem Mieter die Möglichkeit der Geltendmachung von Minderungsansprüchen im Rahmen einer gesonderten Klage verbleibt (vgl. BGH NJW-RR 1993, S. 519 (520); BGHZ 91, S. 375 (382)).
  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 2 U 135/10
    An diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof auch in jüngeren Entscheidungen (BGH NJW 2008, S. 2254 ff.; BGH NJW 2008, S. 2497 ff.) ausdrücklich festgehalten.
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 2 U 135/10
    An diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof auch in jüngeren Entscheidungen (BGH NJW 2008, S. 2254 ff.; BGH NJW 2008, S. 2497 ff.) ausdrücklich festgehalten.
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 2 U 135/10
    130 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der formularmäßige Ausschluss von Minderung, Aufrechnung und der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Gegenforderungen handelt, im Rahmen von gewerblichen Mietverhältnissen grundsätzlich zulässig, solange dem Mieter die Möglichkeit der Geltendmachung von Minderungsansprüchen im Rahmen einer gesonderten Klage verbleibt (vgl. BGH NJW-RR 1993, S. 519 (520); BGHZ 91, S. 375 (382)).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 2 W 45/21

    Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.01.2011, Az. 2 U 135/10, Rnd.
  • OLG Köln, 07.12.2015 - 19 U 81/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer die Höhe des Leasingentgelts übersteigenden

    Wenn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, dass die Nutzungsentschädigung höher als die vereinbarte bzw. ortsübliche Miete liegen soll, dann verstößt das gegen den Grundgedanken des § 546a BGB und ist deshalb unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vergleiche zum Mietverhältnis: OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2011, 2 U 135/10; Streyl in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 546a Rn. 108; jeweils zitiert nach beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht