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OLG Frankfurt, 28.02.1984 - 20 W 829/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- RG, 04.03.1912 - V 184/11
Zulässigkeit der Revision; Arresthypothek; Eigentümerhypothek
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.1984 - 20 W 829/83
Die Arresthypothek ist eine besondere Art Sicherungshöchstbetragshypothek und eine durch die Feststellung der Forderung auflösend bedingte Eigentümergrundschuld, die vom Gläubiger als Hypothek erst erlangt wird, wenn und soweit gesicherte Forderungen festgestellt werden (RGZ 78, 398, 409; KG, KGJ 40, 314, 321; OLG Dresden, JFG 2, 441, 443;… Zeller, ZVG, 11. Auflage,.§ 1 Rdnr. 79 Abs. 1).
- BGH, 10.05.2012 - V ZB 36/12
Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmungserfordernis bei Löschung einer Grundschuld …
Ein solches Recht der früheren Eigentümerin hätte das Grundbuchamt nämlich nur dann zu beachten, wenn es für dessen Entstehung Anhaltspunkte gäbe, durch die die Vermutung gemäß § 891 Abs. 1 BGB zugunsten der Beteiligten als eingetragener Grundschuldgläubigerin widerlegt wäre (…Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2757; für den Sonderfall der Höchstbetragshypothek OLG Frankfurt, MittBayNot 1984, 85, 86;… Demharter, aaO, § 27 Rn. 15; Meyer-König, Rpfleger 2004, 348, 349 jeweils mwN).