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   OLG Frankfurt, 28.04.2006 - 20 W 158/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3170
OLG Frankfurt, 28.04.2006 - 20 W 158/06 (https://dejure.org/2006,3170)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2006 - 20 W 158/06 (https://dejure.org/2006,3170)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2006 - 20 W 158/06 (https://dejure.org/2006,3170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    KWG § 10; ; SchVerschrG § 1 I 1; ; SchVerschrG § 1 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWG § 10; SchVerschrG § 1 I 1; SchVerschrG § 1 IV
    Keine Anwendung von SchVerschrG für Genusscheine mit unbestimmten Rückzahlungsansprüchen und jährlichen Ausschüttungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 04.12.1899 (SchVerschrG) auf Genussscheine; Erteilung der Ermächtigung zur Einberufung der Gläubigerversammlung; Beschränkung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    SchuVG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1; KWG § 10
    Keine Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes auf gewinnabhängige Genussscheine

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1388
  • FGPrax 2006, 237
  • WM 2007, 828
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13

    Wertpapiere aus Norderfriedrichskoog

    Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2006 (FGPrax 2006, S. 237 f.) sei das SchVG 1899 indes nicht anzuwenden auf Genussscheine, die zwar auf einen bezifferten anfänglichen Nennbetrag lauten, deren Rückzahlungsansprüche jedoch ebenso wie die jährlichen Ausschüttungen durch die Gewinnabhängigkeit von Anfang an bedingt und der Höhe nach unbestimmt seien.
  • AG Bonn, 14.11.2013 - 99 IN 153/13

    Nachrangige Gläubiger, Versammlung, Schuldverschreibungsgläubiger

    Dies bedeutet, dass nur Anleihen bzw. Schuldverschreibungen mit der Höhe nach von Anfang an feststehenden Rückzahlungsansprüchen erfasst werden (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2006, 1388, 1389 zu Genussscheinen).
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