Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.04.2006 - 20 W 158/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 1 SchVerschrG, § 4 Abs 1 SchVerschrG, § 10 Abs 5 KredWG, Art 53 EGInsO
Keine Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes auf gewinnabhängige Genussscheine - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes auf Genussscheine mit Verlustbeteiligung
- Judicialis
KWG § 10; ; SchVerschrG § 1 I 1; ; SchVerschrG § 1 IV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KWG § 10; SchVerschrG § 1 I 1; SchVerschrG § 1 IV
Keine Anwendung von SchVerschrG für Genusscheine mit unbestimmten Rückzahlungsansprüchen und jährlichen Ausschüttungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 04.12.1899 (SchVerschrG) auf Genussscheine; Erteilung der Ermächtigung zur Einberufung der Gläubigerversammlung; Beschränkung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
SchuVG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1; KWG § 10
Keine Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes auf gewinnabhängige Genussscheine
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes auf Genussscheine mit Verlustbeteiligung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.04.2006 - 9 T 133/06
- OLG Frankfurt, 28.04.2006 - 20 W 158/06
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1388
- FGPrax 2006, 237
- WM 2007, 828
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13
Wertpapiere aus Norderfriedrichskoog
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 2006 (FGPrax 2006, S. 237 f.) sei das SchVG 1899 indes nicht anzuwenden auf Genussscheine, die zwar auf einen bezifferten anfänglichen Nennbetrag lauten, deren Rückzahlungsansprüche jedoch ebenso wie die jährlichen Ausschüttungen durch die Gewinnabhängigkeit von Anfang an bedingt und der Höhe nach unbestimmt seien. - AG Bonn, 14.11.2013 - 99 IN 153/13
Nachrangige Gläubiger, Versammlung, Schuldverschreibungsgläubiger
Dies bedeutet, dass nur Anleihen bzw. Schuldverschreibungen mit der Höhe nach von Anfang an feststehenden Rückzahlungsansprüchen erfasst werden (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2006, 1388, 1389 zu Genussscheinen).