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   OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21   

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https://dejure.org/2022,9462
OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21 (https://dejure.org/2022,9462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2022 - 16 W 48/21 (https://dejure.org/2022,9462)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2022 - 16 W 48/21 (https://dejure.org/2022,9462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art 2 Abs 1 GG
    Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu Spionage-Aktivitäten eines russischen Fernsehsenders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 823 BGB ; § 1004 BGB ; Art 2 Abs 1 GG
    Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu Spionage-Aktivitäten eines russischen Fernsehsenders

  • rechtsportal.de

    § 823 BGB ; § 1004 BGB ; Art 2 Abs 1 GG
    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über die Ausspionierung des russischen Regimekritikers Nawalny durch Mitarbeiter eines russischen Fernsehsenders

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Beschwerde zurückgewiesen - Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Russischer Fernsehsender gegen Boulevardpresse

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu Spionage-Aktivitäten eines russischen Fernsehsenders

  • juve.de (Kurzinformation)

    Springer wehrt Eilantrag von Russia Today ab

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Russia Today muss sich Vorwurf der Spionage gefallen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu Spionage-Aktivitäten eines russischen Fernsehsenders - Aussage angesichts des Gesamtzusammenhangs stellt zulässige Meinungsäußerung dar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EGMR, 17.12.2004 - 49017/99

    Pedersen u. Baadsgaard / Dänemark

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Fehlt es an einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage für Äußerungen, die den sozialen Geltungsanspruch oder die Ehre eines Anderen verletzen können, dann sind auch Meinungen nicht durch die Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und 10 EMRK gedeckt [vgl. Soehring/Hoehne, Presserecht, 6. Aufl., § 20 Rn. 20.7.; EGMR Urt. v. 17.12.2004 - 49017/99 - Rn. 76; Urt. v. 20.9.2018 - 3682/10 Rn. 34].
  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Nach den für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung maßgeblichen Grundsätzen [vgl. hierzu BGH Urt. v. 26.1.2021 - VI ZR 437/19 - mwN] ist der angegriffenen Äußerung in dem Gesamtzusammenhang des Textes der Sinngehalt zu entnehmen, die Klägerin zu 1 habe mitgewirkt am Ausspionieren von Y sowie zwei seiner Mitarbeiter für die russische Führung während seines Krankenhausaufenthalts in der Stadt2er Klinik1.
  • OLG Frankfurt, 18.06.2014 - 16 U 238/13

    Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen in Hörfunksendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Zudem hat die Beklagte sich durch den Sternchenhinweis nicht selbst ins Unrecht gesetzt, so dass ein ernstes publizistisches Interesse, dem Begehren der Klägerin zu 1 Rechnung zu tragen, nicht erkennbar wird [OLG Ffm., Urt. v. 18.6.2014 - 16 U 238/13 - Rn. 29].
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Nur bei solchen kann im Zeitpunkt der Äußerung der Wahrheitsgehalt ungeklärt sein [vgl. BVerfG Beschl. v. 16.3.2017 - 1 BvR 3085/15 - Rn. 14; BGH Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 26; Urt. v. 16.2.2016 - VI ZR 367/15 - Rn. 22; Urt. v. 12.4.2016 - VI ZR 505/14].
  • BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Zu Gunsten ihrer Zulässigkeit fällt erheblich ins Gewicht, dass der Artikel einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liefert, weshalb bereits eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede spricht [vgl. BGH Urt. v. 27.9.2016 - VI ZR 250/13 - Rn. 34; BVerfG Beschl. v. 10.3.2016 - 1 BvR 2844/13 - Rn. 24].
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Ein Wegfall der Wiederholungsgefahr ist nur anzunehmen, wenn die Korrektur in hinreichend deutlicher Form erfolgt; es muss eine endgültige Abstandnahme von der angegriffenen Äußerung erkennbar sein [BVerfG v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - Rn. 22].
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Nur bei solchen kann im Zeitpunkt der Äußerung der Wahrheitsgehalt ungeklärt sein [vgl. BVerfG Beschl. v. 16.3.2017 - 1 BvR 3085/15 - Rn. 14; BGH Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 26; Urt. v. 16.2.2016 - VI ZR 367/15 - Rn. 22; Urt. v. 12.4.2016 - VI ZR 505/14].
  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Nur bei solchen kann im Zeitpunkt der Äußerung der Wahrheitsgehalt ungeklärt sein [vgl. BVerfG Beschl. v. 16.3.2017 - 1 BvR 3085/15 - Rn. 14; BGH Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 26; Urt. v. 16.2.2016 - VI ZR 367/15 - Rn. 22; Urt. v. 12.4.2016 - VI ZR 505/14].
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Nur bei solchen kann im Zeitpunkt der Äußerung der Wahrheitsgehalt ungeklärt sein [vgl. BVerfG Beschl. v. 16.3.2017 - 1 BvR 3085/15 - Rn. 14; BGH Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 26; Urt. v. 16.2.2016 - VI ZR 367/15 - Rn. 22; Urt. v. 12.4.2016 - VI ZR 505/14].
  • EGMR, 20.09.2018 - 3682/10

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21
    Fehlt es an einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage für Äußerungen, die den sozialen Geltungsanspruch oder die Ehre eines Anderen verletzen können, dann sind auch Meinungen nicht durch die Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und 10 EMRK gedeckt [vgl. Soehring/Hoehne, Presserecht, 6. Aufl., § 20 Rn. 20.7.; EGMR Urt. v. 17.12.2004 - 49017/99 - Rn. 76; Urt. v. 20.9.2018 - 3682/10 Rn. 34].
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

  • EGMR, 19.10.2017 - 35030/13

    Petra Reski

  • EGMR, 19.10.2017 - 71233/13

    FUCHSMANN v. GERMANY

  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

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