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OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 5 U 126/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zur Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 101 II AktG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 101 II AktG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 101 Abs. 2
Wirksamkeit einer Satzungsbestimmung einer KG AA über ein Entsenderecht in den Aufsichtsrat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2012 - 5 O 155/11
- OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 5 U 126/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2005 - II ZR 291/03
Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit der Entsendung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 5 U 126/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Aktionär einer KGaA gemäß § 256 Abs. 1 ZPO die Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 101 Abs. 2 AktG überprüfen lassen, da er ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, ob der Aufsichtsrat der Gesellschaft, der er als Kommanditaktionär angehört, richtig besetzt ist (Urteil vom 05.12.2005, II ZR 291/03, BGHZ 165, Seite 192 ff, zitiert nach Juris, Rn. 10).Ihre ratio ist zu vermeiden, dass Geschäftsführungs- und Überwachungsfunktion in einer Hand zusammenfallen (BGH, Urteil vom 05.12.2005, II ZR 291/03, BGHZ 165, Seite 192 ff, Rn. 13).