Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 5 U 126/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40884
OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 5 U 126/12 (https://dejure.org/2013,40884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2013 - 5 U 126/12 (https://dejure.org/2013,40884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 5 U 126/12 (https://dejure.org/2013,40884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 101 II AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 101 II AktG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 101 Abs. 2
    Wirksamkeit einer Satzungsbestimmung einer KG AA über ein Entsenderecht in den Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2005 - II ZR 291/03

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit der Entsendung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 5 U 126/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Aktionär einer KGaA gemäß § 256 Abs. 1 ZPO die Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 101 Abs. 2 AktG überprüfen lassen, da er ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, ob der Aufsichtsrat der Gesellschaft, der er als Kommanditaktionär angehört, richtig besetzt ist (Urteil vom 05.12.2005, II ZR 291/03, BGHZ 165, Seite 192 ff, zitiert nach Juris, Rn. 10).

    Ihre ratio ist zu vermeiden, dass Geschäftsführungs- und Überwachungsfunktion in einer Hand zusammenfallen (BGH, Urteil vom 05.12.2005, II ZR 291/03, BGHZ 165, Seite 192 ff, Rn. 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht