Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 21 W 77/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56472
OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 21 W 77/14 (https://dejure.org/2021,56472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2021 - 21 W 77/14 (https://dejure.org/2021,56472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - 21 W 77/14 (https://dejure.org/2021,56472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,56472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13

    Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 21 W 77/14
    Auf das vorliegende Festsetzungsverfahren sind zwar gemäß Art. 111 FGG-ReformG die Vorschriften des FamFG anwendbar, weil es sich um ein selbständiges Verfahren handelt, das erst mit dem Ende des Hauptsacheverfahrens durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. September 2020 begonnen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13 -, AG 2014, 46, zitiert nach juris Rn. 5 ff.).

    Denn die Festsetzung, über die nicht der Rechtspfleger, sondern das Gericht entscheidet, knüpft nicht an eine Kostengrundentscheidung an und regelt auch nicht die Erstattung von Auslagen und Verfahrensgebühren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, AG 2014, 46, zitiert nach juris Rn. 6).

    Zwar besteht Einigkeit darüber, dass die Festsetzung der Vergütung nach ihrer Ausgestaltung in § 6 Abs. 2 SpruchG der Kostenfestsetzung so ähnelt, dass in entsprechender Anwendung von § 85 FamFG i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO die Rechtsmittelvorschriften über die Anfechtung der Kostenfestsetzungsentscheidung (§§ 567 ff. ZPO) Anwendung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, AG 2014, 46, zitiert nach juris Rn. 10).

    Die Festsetzung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 SpruchG wird aber nicht durch einen Antrag des gemeinsamen Vertreters, sondern von Amts wegen eingeleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 4/13, AG 2014, 46, zitiert nach juris Rn. 7).

  • OLG München, 12.07.2019 - 31 Wx 213/17

    Barabfindung der Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 21 W 77/14
    Für eine entsprechende Anwendung von § 85 FamFG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO fehlt hingegen die erforderliche Ähnlichkeit der Verfahrensgestaltung (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. März 2012 - 20 W 6/08; KK/Wasmann, AktG, 2013, § 6 SpruchG Rn. 35; aA OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 31 Wx 213/17, nicht veröffentlicht).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 21 W 77/14
    Für eine entsprechende Anwendung von § 85 FamFG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO fehlt hingegen die erforderliche Ähnlichkeit der Verfahrensgestaltung (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. März 2012 - 20 W 6/08; KK/Wasmann, AktG, 2013, § 6 SpruchG Rn. 35; aA OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 31 Wx 213/17, nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht