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   OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 4 WF 122/12   

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https://dejure.org/2012,49753
OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 4 WF 122/12 (https://dejure.org/2012,49753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2012 - 4 WF 122/12 (https://dejure.org/2012,49753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 4 WF 122/12 (https://dejure.org/2012,49753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindschaftssache - Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Vereitelung eines vollstreckbaren Umgangsrechts; Verschuldensvermutung bei Zuwiderhandlung; Blockadehaltung eines vierjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 4 WF 122/12
    Im Rahmen der Anordnung eines Ordnungsmittels wegen Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des Umgangs ist somit von der Prüfung des Kindeswohls im Erkenntnisverfahren auszugehen, weil das Vollstreckungsverfahren der effektiven Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung dient, die im Erkenntnisverfahren unter umfassender Beachtung der Vorgaben des materiellen Rechts - und mithin auch des nach § 1697a BGB vorrangig zu berücksichtigenden Kindeswohls - getroffen wurde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch BGH, Beschluss vom 1.2.2012, XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; Feskorn in Zöller, § 89 FamFG, Rdnr. 5; Stößer in Prütting/Helms, FamFG, Kommentar, 1. Auflage, 2009, § 89 Rdnr. 9; Giers in Keidel, § 89, Rdnr. 6, jeweils unter Bezugnahme auf BT-Drs. 16/9733 S.292).

    Beruft sich etwa ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, kann ein fehlendes Verschulden nur dann angenommen werden, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 218, BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669).

  • OLG Schleswig, 03.03.2011 - 15 UF 2/11

    Vollstreckung einer Umgangsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 4 WF 122/12
    Im Rahmen der Anordnung eines Ordnungsmittels wegen Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des Umgangs ist somit von der Prüfung des Kindeswohls im Erkenntnisverfahren auszugehen, weil das Vollstreckungsverfahren der effektiven Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung dient, die im Erkenntnisverfahren unter umfassender Beachtung der Vorgaben des materiellen Rechts - und mithin auch des nach § 1697a BGB vorrangig zu berücksichtigenden Kindeswohls - getroffen wurde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch BGH, Beschluss vom 1.2.2012, XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; Feskorn in Zöller, § 89 FamFG, Rdnr. 5; Stößer in Prütting/Helms, FamFG, Kommentar, 1. Auflage, 2009, § 89 Rdnr. 9; Giers in Keidel, § 89, Rdnr. 6, jeweils unter Bezugnahme auf BT-Drs. 16/9733 S.292).

    Beruft sich etwa ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, kann ein fehlendes Verschulden nur dann angenommen werden, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 218, BGH, FamRZ 2012, 533; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 151; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669).

  • OLG Braunschweig, 09.03.2018 - 1 WF 17/18

    Aussetzung eines Ordnungsmittelverfahrens betreffend einen Umgangstitel

    Insbesondere wenn der titulierte Umgang offenkundig mit einer Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des betroffenen Kindes im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB verbunden ist, liegt ein Ausnahmefall vor, die eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung erfordert (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 11.09.2012, Az. 4 WF 196/12 - juris Rn.21; vom 28.06.2012, Az. 4 WF 122/12 - juris Rn. 11-14 m.w.N.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass Ordnungsmittel nach § 89 FamFG grundsätzlich auch dann noch festgesetzt und vollstreckt werden, wenn damit die zu vollstreckende Handlung, Duldung oder Unterlassung nicht mehr erzwungen werden kann (BGH, Beschluss vom 30. September 2015, Az. XII ZB 635/14 - juris Rn. 32 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 11.09.2012, Az. 4 WF 196/12 - juris Rn. 23; vom 28.06.2012, Az. 4 WF 122/12 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Jena, 17.07.2015 - 1 WF 154/15

    Rechtsgrundlage der Vollstreckung aus Umgangstiteln, Fehlender Antrag auf

    Daraus folgt, dass das Verschulden des Pflichtigen vermutet wird (OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 475).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2021 - 4 WF 55/21

    Ordnungsmittel gegen Kindsmutter wegen Nichtbefolgung von Umgangsvereinbarung

    Ordnungsmittel haben vor allem eine Funktion als Beugemittel zur Vermeidung künftigen Fehlverhaltens des Zuwiderhandelnden selbst, ferner wird ihnen auch ein repressiver Sanktionscharakter beigemessen (BGH FamRZ 2014, 732; FamRZ 2011, 1729; Senat FamRZ 2013, 475).
  • OLG Brandenburg, 22.05.2017 - 9 WF 118/17

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung einer

    Da das Vollstreckungsverfahren der effektiven Durchsetzung von Umgangstiteln dient, besteht - außer bei Gefährdung des Kindeswohls - grundsätzlich eine Anordnungspflicht (OLG Frankfurt FamRZ 2013, 475 ; Krekeler FuR 2017, 240, 243).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2020 - 9 WF 289/20

    Vollstreckung einer Umgangsentscheidung

    Gleichsam darf bei einer Gefährdung des Kindeswohls kein Zwang angeordnet werden (OLG Frankfurt FamRZ 2013, 475; Krekeler FuR 2017, 240, 243).
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