Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16966
OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11 (https://dejure.org/2012,16966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2012 - WpÜG 8/11 (https://dejure.org/2012,16966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - WpÜG 8/11 (https://dejure.org/2012,16966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 10 EGV, Art 12 EGV, Art 249 Abs 3 EGV, Art 24 EGRL 109/2004, § 17 FinDAG
    Fehlende Kompetenz der BaFin für Einschreiten gegen Inlandsemittenten

  • Justiz Hessen

    Art 10 EGV, Art 12 EGV, Art 249 Abs 3 EGV, Art 24 EGRL 109/2004, § 17 FinDAG
    Fehlende Kompetenz der BaFin für Einschreiten gegen Inlandsemittenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Einschreiten gegen Unternehmen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten; Betreiben eines Zwangsgeldverfahrens auf der Grundlage eines bestandskräftigen Grundverwaltungsakts

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Kompetenz der BaFin für Einschreiten gegen Inlandsemittenten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Ermächtigung der BaFin, gegen nach HGB publizitätspflichtige Unternehmen wegen unterlassener Finanzberichterstattung vorzugehen

  • Betriebs-Berater

    Fehlende Kompetenz der BaFin für Einschreiten gegen Inlandsemittenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Durchsetzung der Erfüllung der Offenlegungspflichten inländischer Emittenten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Kompetenz der BaFin, gegen nach HGB publizitätspflichtige Unternehmen Offenlegungspflicht gem. § 37v Abs. 1 Satz 1 WpHG durchzusetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Offenlegungspflichten kapitalmarktorientierter Unternehmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fehlende Kompetenz der BaFin für Einschreiten gegen Inlandsemittenten

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2014
  • BB 2012, 2189
  • DB 2012, 2151
  • NZG 2012, 911
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09

    Überprüfung einer im Zusammenhang mit einem Streit über die Befreiung von einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Denn nach Sinn und Zweck des abgestuften Vollstreckungsverfahrens können dessen einzelne Verfahrensschritte ihre gesetzlich gewollte Warn- und Mahnfunktion nur dann erzielen, wenn das Vollstreckungsverfahren im Regelfall konsequent zu Ende geführt wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09. Dezember 2009 - 13 B 1108/09 und Beschluss vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09) .

    Denn hierbei handelte es sich um außergewöhnliche Umstände des Falles, die bezüglich der Vollstreckung eine andere Entscheidung durchaus möglich erscheinen lassen, sodass ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vorliegt, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erkannt und deshalb auch nicht erwogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96; OVG NRW Beschluss vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09 - jeweils dok. bei Juris).

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Darüber hinaus kommt auch eine sich über den Gesetzeswortlaut hinwegsetzende Auslegung im weiteren Sinne im Wege der Rechtsfortbildung (vgl. hierzu BGHZ 179, 27ff = MDR 2009, 248 = NJW 2009, 427) nicht in Betracht.

    Dem steht der Inhalt der bereits oben ausgeführten Gesetzesbegründung zu der Vorbehaltsregelung des § 37v Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz WpHG (Begr. RegE TUG BT-Drucks 16/2498, S. 43) entgegen, da angesichts der vom deutschen Gesetzgeber bewußt gewählten zweispurigen Umsetzung der Rechnungslegungspublizität durch die mit dem EHUG geänderten Vorschriften des HGB (insbesondere §§ 325, 335 HGB) einerseits und der §§ 37v ff WpHG mit den ausdrücklichen Vorbehalten in § 37v Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Satz 4 WpHG andererseits von einer verdeckten Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Gesetzesunvollständigkeit nicht ausgegangen werden kann (vgl. hierzu BGHZ 179, 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Denn hierbei handelte es sich um außergewöhnliche Umstände des Falles, die bezüglich der Vollstreckung eine andere Entscheidung durchaus möglich erscheinen lassen, sodass ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vorliegt, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erkannt und deshalb auch nicht erwogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96; OVG NRW Beschluss vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09 - jeweils dok. bei Juris).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Eingeführt wurde außerdem zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB in § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren, welches von dem neu geschaffenen Bundesamt für Justiz in Bonn durchzuführen ist (vgl. hierzu Kleinert GmbHR 2007, 49; Schlotter BB 2007, 1).
  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Eingeführt wurde außerdem zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB in § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren, welches von dem neu geschaffenen Bundesamt für Justiz in Bonn durchzuführen ist (vgl. hierzu Kleinert GmbHR 2007, 49; Schlotter BB 2007, 1).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Einer Auslegung, die der Beschwerde-gegnerin die auf § 37v Abs. 1 Satz 1 WpHG gestützte Befugnis zum Einschreiten gegenüber einem nach HGB publizitätspflichtigen Inlandsemittenten einräumen würde, steht - wie bereits ausgeführt - zunächst schon der insoweit eindeutige Wortlaut des Vorbehalts im letzten Halbsatz dieser Vorschrift entgegen, welcher grundsätzlich die Grenze der Auslegung vorgibt (vgl. BVerfGE 95, 64 - Juris Rn. 130; BVerfGE 101, 312 - Juris Rn. 52).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Denn sowohl in Bezug auf die Entscheidung über die Einleitung als auch in Bezug auf die Fortführung eines Verwaltungs-zwangsverfahrens hat der Gesetzgeber nach dem Opportunitätsprinzip der Behörde ein Entschließungsermessen eingeräumt (vgl. Sadler, a. a. O., VwVG Einl. Rn. 5 und § 9 VwVG Rn. 45; App Jus 1987, 459; BVerfGE 9, 137/147 ff).
  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Einer Auslegung, die der Beschwerde-gegnerin die auf § 37v Abs. 1 Satz 1 WpHG gestützte Befugnis zum Einschreiten gegenüber einem nach HGB publizitätspflichtigen Inlandsemittenten einräumen würde, steht - wie bereits ausgeführt - zunächst schon der insoweit eindeutige Wortlaut des Vorbehalts im letzten Halbsatz dieser Vorschrift entgegen, welcher grundsätzlich die Grenze der Auslegung vorgibt (vgl. BVerfGE 95, 64 - Juris Rn. 130; BVerfGE 101, 312 - Juris Rn. 52).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Hieraus folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - für alle Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten, wozu sowohl die Verwaltungsbehörden als auch die nationalen Gerichte gehören, die Verpflichtung, die Anwendung und Auslegung nationaler Gesetze, die zur Umsetzung von Richtlinien erlassen wurden, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie und dem übergeordneten sonstigen Gemeinschaftsrecht auszurichten (vgl. EuGH Urteil vom 10. April 1984 = NJW 1984, 2021 und Urteil vom 5. Oktober 2004 = NJW 2004, 3547).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2012 - WpÜG 8/11
    Dabei ist insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der für alle Stufen des Verwaltungszwangsverfahrens gilt ( BVerwG DVBl. 1990, 583).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 13 B 1108/09

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Ordnungsverfügung und

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 21 W 64/13

    Bestimmung der Barabfindung für Minderheitsaktionäre

    Soweit ferner eingewandt wird (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2012, 719 zitiert nach Juris Rn 42 f.), bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und einem Squeeze out handele es sich um zwei selbständige Strukturmaßnahmen, bei deren "Vermischung" es zu Abgrenzungs- und Wertungswidersprüchen kommen kann, vermag das Argument schon deshalb nicht zu überzeugen, weil keine "Vermischung" der Strukturmaßnahmen erfolgt.

    Denn das gleiche Problem und damit auch die vom Oberlandesgericht Düsseldorf angesprochene Möglichkeit der Gesellschaft zu unseriösem Vortrag (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2012, 719 zitiert nach Juris Rn 45) ergibt sich für die Ermittlung der angemessenen Barabfindung anhand des Ertragswertverfahrens.

    Schließlich ist es entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AG 2012, 719 zitiert nach Juris Rn 46) sehr gut nachvollziehbar, dass der Börsenkurs als aktueller Stichtagswert zugrunde gelegt wird und zugleich der relevante Barwert gegebenenfalls auf jahrzehntealten Unternehmensdaten beruht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht