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   OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17   

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https://dejure.org/2018,17475
OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17 (https://dejure.org/2018,17475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2018 - 3 U 40/17 (https://dejure.org/2018,17475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 3 U 40/17 (https://dejure.org/2018,17475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Ehemaliger "DSDS"-Sieger vor OLG erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger "DSDS"-Sieger vor OLG erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger DSDS-Sieger erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemaliger "DSDS"-Sieger muss Künstlermanagerin nicht an allen Einnahmen beteiligen - Künstlermanagementvertrag sieht keine Beteiligung an Einnahmen aus Vereinbarung zwischen Konzertveranstalter und "DSDS"-Sieger vor

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Danach gehen Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders, weshalb die kundenfreundlichste Auslegung vorzunehmen ist (vgl. BGH NJW 2008, 2172) - hier mithin der vorgenannte Umkehrschluss, dass die Klägerin an Erlösen des Beklagten aus dem Vertrag mit der B GmbH nicht beteiligt ist.
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67; NJW 95, 1560).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass dies anders wäre, wenn die Parteien der Klausel übereinstimmend eine von ihrem objektiven Sinn abweichende Bedeutung beimäßen (vgl. nur BGH NJW 2009, 3422; NJW-RR 2016, 526).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84

    Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67; NJW 95, 1560).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass dies anders wäre, wenn die Parteien der Klausel übereinstimmend eine von ihrem objektiven Sinn abweichende Bedeutung beimäßen (vgl. nur BGH NJW 2009, 3422; NJW-RR 2016, 526).
  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Weder Schlüssigkeit noch auch nur Vertretbarkeit der Begründung sind Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NJW-RR 2003, 1580 = MDR 2003, 1130; BGHReport 2003, 1236; MDR 2012, 244).
  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Weder Schlüssigkeit noch auch nur Vertretbarkeit der Begründung sind Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NJW-RR 2003, 1580 = MDR 2003, 1130; BGHReport 2003, 1236; MDR 2012, 244).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Werden nur die erstinstanzlichen Rechtsausführungen angegriffen, dann muss die eigene Rechtsansicht dargelegt werden (BGH MDR 84, 310 = NJW 84, 177); es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 85, 67; NJW 95, 1560).
  • BGH, 10.06.2003 - X ZR 56/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei alternativer Urteilsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2018 - 3 U 40/17
    Weder Schlüssigkeit noch auch nur Vertretbarkeit der Begründung sind Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NJW-RR 2003, 1580 = MDR 2003, 1130; BGHReport 2003, 1236; MDR 2012, 244).
  • KG, 20.05.2021 - 4 U 222/19

    Wirksamkeitsprüfung eines Künstler-Managementvertrags an den Maßstäben der

    Sind die Einnahmen eines Künstlers aus einem Konzertproduktionsvertrag nach den in einem Managementvertrag allgemein getroffenen Vereinbarungen Teil der für die Berechnung der Beteiligungsvergütung des Managers heranzuziehenden Verwertungserlöse, kann aus dem Umstand, dass derartige Einnahmen in einer gesonderten Regelung zur Beteiligung des Managers an Erlösen aus anderen Verträgen keine Erwähnung gefunden haben, auch nach den für Formularklauseln geltenden Auslegungsregeln nicht darauf geschlossen werden, dass der Manager an solchen Einnahmen nicht zu beteiligen sei (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Juni 2018 - 3 U 40/17, juris).(Rn.109).

    Auf die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers änderte das Oberlandesgericht Frankfurt das erstinstanzliche Urteil mit seiner Berufungsentscheidung vom 28. Juni 2018 - 3 U 40/17 - (Anlage K4) und wies die gegen den Kläger gerichtete Klage ab.

    Die in dem Managementvertrag getroffenen Vergütungsvereinbarungen tragen nicht den von dem Landgericht in Anlehnung an das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2018 - 3 U 40/17 - gezogenen Umkehrschluss, demzufolge aus dem Umstand, dass der Konzertproduktionsvertrag in Ziffer 4.9 des Managementvertrages keine Erwähnung findet, darauf geschlossen werden müsse, dass der Manager an Einnahmen aus diesem Vertrag nicht zu beteiligen sei.

    Darauf, ob die Beklagte - wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hervorgehoben hat (Urteil vom 28. Juni 2018 - 3 U 40/17 Rn. 29, juris) - "für den Abschluss des [Konzertproduktionsvertrages] keinerlei Tätigkeiten entfaltet" hat, kommt es nach der zu Ziffer 4.3 Satz 1 des Managementvertrages getroffenen Vereinbarung für die Entstehung ihres Vergütungsanspruchs nicht an.

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