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   OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15   

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https://dejure.org/2016,27682
OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15 (https://dejure.org/2016,27682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2016 - 5 UF 370/15 (https://dejure.org/2016,27682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 5 UF 370/15 (https://dejure.org/2016,27682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1601 BGB, § 1602 BGB, § 1610 BGB, § 37 Abs. 1 BAföG
    Kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes für Studium nach abgeschlossener studiennaher Berufsausbildung und über zweijähriger Berufsausübung

  • IWW

    BGB § 1601; BGB § 1602; BGB § 1610; BAföG § 37 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes für Studium nach abgeschlossener studiennaher Berufsausbildung und über zweijähriger Berufsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruchs eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; Anspruch auf Finanzierung eines Studiums nach Abschluss einer studiennahen Berufsausbildung

  • rechtsportal.de

    Umfang des Anspruchs eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Jahrelange Arbeit in erlerntem Beruf lässt Ausbildungsunterhaltsanspruch bezüglich Studienwunsch entfallen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch bei verzögertem Studienbeginn infolge langer Wartezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
    Eine Ausnahme besteht aber insoweit, als eine weitere Ausbildung sich im Einzelfall als eine bloße Weiterbildung darstellen kann, wenn die Weiterbildung von vornherein angestrebt war oder wenn erst während der ersten Ausbildung eine besondere Begabung des Kindes offenbar wurde (BGH FamRZ 1977, 629; FamRZ 1989, 853).

    Soweit der Ausbildungsweg Abitur-Lehre-Studium dadurch unterbrochen worden ist, dass nach Abschluss der Lehre für einen begrenzten Zeitraum von dem volljährigen Kind in dem erlernten Beruf gearbeitet worden ist, steht dies der Annahme des zusätzlich erforderlichen zeitlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn dies nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die das Kind zu vertreten hat und die Berufstätigkeit nur die Zeit bis zum Studium überbrücken soll (BGH FamRZ 1989, 853; OLG Hamm MDR 2012, 920).

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
    Eine Ausnahme besteht aber insoweit, als eine weitere Ausbildung sich im Einzelfall als eine bloße Weiterbildung darstellen kann, wenn die Weiterbildung von vornherein angestrebt war oder wenn erst während der ersten Ausbildung eine besondere Begabung des Kindes offenbar wurde (BGH FamRZ 1977, 629; FamRZ 1989, 853).

    Die Entscheidung, ob eine zu finanzierende Weiterbildung bzw. ein einheitlicher Ausbildungsweg vorliegt, ist im Rahmen einer Zumutbarkeitsabwägung aufgrund der Sachlage des konkreten Einzelfalls zu treffen (BGH FamRZ 1977, 629; Wendel/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 2 Rdnr. 98).

  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 4 UF 232/11

    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt für ein fünf Jahre nach dem Abitur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
    Soweit der Ausbildungsweg Abitur-Lehre-Studium dadurch unterbrochen worden ist, dass nach Abschluss der Lehre für einen begrenzten Zeitraum von dem volljährigen Kind in dem erlernten Beruf gearbeitet worden ist, steht dies der Annahme des zusätzlich erforderlichen zeitlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn dies nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die das Kind zu vertreten hat und die Berufstätigkeit nur die Zeit bis zum Studium überbrücken soll (BGH FamRZ 1989, 853; OLG Hamm MDR 2012, 920).
  • BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99

    Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
    Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass diejenige Berufsausbildung von den Eltern zu finanzieren ist, die der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und welche sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Eltern hält (BGH FamRZ 2001, 1601).
  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
    Insbesondere in der hier vorliegenden Konstellation des Ausbildungsweges Abitur-Lehre-Studium entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, dass in unterhaltsrechtlicher Hinsicht ein einheitlicher Ausbildungsweg dann vorliegt, wenn die einzelnen Abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH FamRZ 2006, 1100; FamRZ 1995, 416).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
    Insbesondere in der hier vorliegenden Konstellation des Ausbildungsweges Abitur-Lehre-Studium entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, dass in unterhaltsrechtlicher Hinsicht ein einheitlicher Ausbildungsweg dann vorliegt, wenn die einzelnen Abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH FamRZ 2006, 1100; FamRZ 1995, 416).
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