Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,83893
OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11 (https://dejure.org/2012,83893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2012 - 6 U 167/11 (https://dejure.org/2012,83893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2012 - 6 U 167/11 (https://dejure.org/2012,83893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,83893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43b BRAO, § 4 Nr 11 UWG
    Unzulässige Werbung um Anwaltsmandate; Auskunft über Verletzergewinn bei Wettbewerbsverstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme mit geschädigten Anlegern eines Fonds durch im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechts tätige Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43b; UWG § 4 Nr. 11
    Unzulässige Werbung um Anwaltsmandate; Auskunft über Verletzergewinn bei Wettbewerbsverstößen

  • rechtsportal.de

    BRAO § 43b; UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit der Kontaktaufnahme mit geschädigten Anlegern eines Fonds durch im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechts tätige Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    Mandatsbezogene Werbung liegt nur dann vor, wenn die Maßnahme unmittelbar darauf gerichtet ist, in einem konkreten Einzelfall beauftragt zu werden (BGH GRUR 2002, 84, 86 - Anwaltswerbung II, bei juris Tz. 36).

    Das offene Werben um die Erteilung eines Mandates im Einzelfall wird grundsätzlich als unzulässig angesehen (BGH GRUR 2002, 84 - Anwaltswerbung II, Tz 36, 37; Kleine-Cosack AnwBl. 2004, 153, 155).

    Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des § 43b BRAO muss allerdings hinzukommen, dass der Rechtsanwalt in einer oft als aufdringlich empfundenen Weise auszunutzen versucht, dass sich der Umworbene beispielsweise in einer Lage befindet, in der er auf Hilfe angewiesen ist und sich möglicherweise nicht frei für einen Anwalt entscheiden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 84, 86,- Anwaltswerbung II, Tz. 37 bei juris; Köhler/Bornkamm a.a.O. vgl. auch Hartung- v. Lewinski, BRAO, 5. Aufl., Rn 12 zu § 43b BRAO m. w. N.).

    Die Entscheidung beruht vielmehr auf einer einzelfallbezogenen Bewertung des streitgegenständlichen Schreibens nach den Vorgaben, die der Bundesgerichtshof in der Leitentscheidung "Anwaltswerbung II" (GRUR 2002, 84 ff.) aufgestellt hat.

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    In einem solchen Fall wäre die Entscheidung in verschiedenen Stufen unnötige Förmelei und es kann nicht nur ein Teilurteil sondern vielmehr ein die Stufenklage abweisendes Endurteil ergehen, das auch den der Auskunft nachfolgende Antrag umfasst (vgl. BGH NJW 2002, 1042; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., Rn 9 zu § 254 ZPO).
  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    Es geht hier also nicht um die Frage, ob bei den Anlegern des Fonds erst durch das Schreiben der Beklagten Beratungsbedarf entstanden ist (anders als in dem der Entscheidung BGH WRP 2002, 71 - Anwaltsrundschreiben zugrundeliegenden Sachverhalt) sondern vielmehr um die Frage, ob die Beklagten diesen Bedarf aufgegriffen und zur Mandatswerbung ausgenutzt haben.
  • KG, 13.07.2001 - 5 U 47/01

    Zur verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 3, 2. AVO; zur Zulässigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    Es ist dann anzunehmen, wenn der Anwalt den Umworbenen unmittelbar anspricht, ihn im Hinblick auf den eben dargestellten Beratungs- oder Vertretungsbedarf anwaltlich zu beauftragen (instruktiv dazu: KG NJW 2001, 3132).
  • KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10

    Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    Es kann aus den dargelegten Gründen offen bleiben, ob § 43b BRAO ein konkretes Gefährdungsdelikt darstellt (vgl. dazu KG GRUR-RR 2010, 437).
  • OLG Hamburg, 02.06.2005 - 5 U 126/04

    " Mandantenwerbung"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    In gleicher Weise hat das Oberlandesgericht Hamburg ein anwaltliches Rundschreiben an Kapitalanleger behandelt, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihnen durch ihre Beteiligung bereits ein Schaden entstanden ist, sich das Risiko fortlaufend erhöht, wegen drohender Verjährung sofortiges Handeln geboten ist und in dem um Rücksendung verschiedener Unterlagen, z. B. einer Prozessvollmacht gebeten worden ist (OLG Hamburg NJW 2005, 2783).
  • OLG München, 12.01.2012 - 6 U 813/11

    Wettbewerbswidrige Rechtanwaltswerbung: Werberundschreiben an Kommanditisten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    Eine unzulässige Mandatswerbung ist beispielsweise in einem Fall angenommen worden, in dem ein Anwalt ein Rundschreiben an Fonds-Kommanditisten versandt worden ist, von denen er wusste, dass sie bereits zum Teil vom Insolvenzverwalter des Fonds zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert worden waren, womit er in unlauterer Weise die dort entstandene Zwangssituation ausgenutzt hat (OLG München GRUR-RR 2012, 163).
  • OLG Naumburg, 10.07.2007 - 1 U 14/07

    Auslegung des Verbots der Einzelfallmandatswerbung und Abgrenzung zur Werbung um

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11
    Die Grenzziehung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei auch die Intensität der Einflussnahme von Bedeutung sein kann (OLG Naumburg WRP 2007, 1502, 1503; Feuerich-Böhnlein, BRAO, 8. Aufl., Rn 31 zu § 43b BRAO; Köhler/Bornkamm a.a.O., jeweils m. w. N.).
  • KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung

    (OLG Köln, Urteil vom 12. Oktober 2007, 6 U 135/06; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2012, 6 U 167/11; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 9, Rn 1.36b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht