Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27705
OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19 (https://dejure.org/2019,27705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2019 - 4 UF 189/19 (https://dejure.org/2019,27705)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2019 - 4 UF 189/19 (https://dejure.org/2019,27705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1666 BGB, § 49 FamFG
    Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an das Sachverständigengutachten

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    GG 6 Abs. 2 S. 1; BGB 1666; FamFG 49
    Kindeswohlgefährdung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Auftrag; Entscheidung über Begutachtung; Sorgerechtsentzug; Sachverständigengutachten; einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 08.04.2004 - 11057/02

    Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Eltern und deren Lebensführung rechnen dabei regelmäßig zum allgemeinen Lebensrisiko des Kindes; hieraus resultierende Fehlentwicklungen sind unterhalb der von Art. 6 Abs. 3 GG vorgegebenen Gefährdungsschwelle hinzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 713-716; FamRZ 2008, 492-493; FamRZ 2005, 585-590; Senat FamRZ 2017, 1841-1843).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 9 WF 7/08

    Voraussetzungen einer Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Vielmehr setzt ein solcher Eingriff das Bestehen einer konkreten, gegenwärtigen Gefährdungslage voraus, in der der Schadenseintritt - wie dargestellt - mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist, wobei der heranzuziehende Prognosemaßstab großzügiger zu bemessen ist, je gravierender der zu befürchtende Schaden ist (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1557-1558).
  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der gegebenen Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 524-531; BGH FamRZ 1956, 350-351; OLG Hamm FamRZ 2006, 359).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Der mit dem Eingriff verbundene Grundrechtseingriff muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem andernfalls zu erwartenden Schadenseintritt stehen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 208-210; FamRZ 2014, 1772-1775; BGH FamRZ 2016, 1752-1756).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Eltern und deren Lebensführung rechnen dabei regelmäßig zum allgemeinen Lebensrisiko des Kindes; hieraus resultierende Fehlentwicklungen sind unterhalb der von Art. 6 Abs. 3 GG vorgegebenen Gefährdungsschwelle hinzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 713-716; FamRZ 2008, 492-493; FamRZ 2005, 585-590; Senat FamRZ 2017, 1841-1843).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Eltern und deren Lebensführung rechnen dabei regelmäßig zum allgemeinen Lebensrisiko des Kindes; hieraus resultierende Fehlentwicklungen sind unterhalb der von Art. 6 Abs. 3 GG vorgegebenen Gefährdungsschwelle hinzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 713-716; FamRZ 2008, 492-493; FamRZ 2005, 585-590; Senat FamRZ 2017, 1841-1843).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen; sie müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (BVerfG FamRZ 2018, 1084-1087, Rz. 16 mwN.).
  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der gegebenen Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 524-531; BGH FamRZ 1956, 350-351; OLG Hamm FamRZ 2006, 359).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Bei der Auswahl der konkreten familiengerichtlichen Maßnahme ist allerdings zu beachten, dass jeder Eingriff in das Elternrecht - für den Fall der Trennung des Kindes von der elterlichen Familie in § 1666 a BGB ausdrücklich geregelt - der Überprüfung auf seine Verhältnismäßigkeit unterliegt (BGH FamRZ 2019, 598-604).
  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
    Der mit dem Eingriff verbundene Grundrechtseingriff muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem andernfalls zu erwartenden Schadenseintritt stehen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 208-210; FamRZ 2014, 1772-1775; BGH FamRZ 2016, 1752-1756).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 4 UF 3/17

    Teilentzug der Alleinsorge als ultima ratio

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht